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Kritik am Rechtsstaat unangebracht – in der hessischen Polizei gibt es keine „rechten Netzwerke“!

In Sachen NSU – Drohschreiben wird das Frankfurter Landgericht am 17.11.2022 gegen den Angeklagten A.M. sein Urteil fällen. „An den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Gerichtsbarkeit bestehen aus unserer Sicht auch nicht ansatzweise Bedenken“, sagte der GdP- Vorsitzende Mohrherr dazu heute in Wiesbaden.

Ob man das in Einzelfällen akzeptieren kann und möchte, oder nicht. Mohrherr weiter: „Keinesfalls hegen wir Zweifel an unserem Rechtsstaat und vertrauen darauf, dass Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden tadellos ihre Arbeit verrichtet haben.“
Es ist nunmehr klar, wer die Palette der Drohmails verfasst und versendet hat. Der Vorwurf, dass dies durch hessische Polizisten geschehen ist, wehte über Jahre durch die Polizeidienststellen im ganzen Land.
Mehr noch: ein Generalverdacht machte sich weiter breit! Es gab und gibt im täglichen Dienst unsägliche Vorwürfe an die Polizeibeschäftigten, die offensichtlich alleine für das Konvolut der Drohbriefe verantwortlich gemacht wurden. Hierfür waren bis jetzt keine Beweise erbracht.
Die Opposition, allen voran die Linke sind auf diesen Zug schon lange aufgesprungen: Polizeiskandale, rechte Netzwerke, die hessische Polizei ist auf dem rechten Auge blind usw.! Seitdem die Hauptverhandlung lief, hörte man wenig bis nichts mehr davon. Jetzt werden vorab schon Hypothesen angestellt, die aus unserer Sicht so nicht stehen bleiben können.
„Es ist den „parlamentarischen und ministeriellen Anklägern“ offensichtlich peinlich, dass der Angeklagte und nicht hessische Polizeibeschäftigte diese Schreiben verfasst und versendet haben. Es passt nicht in ihr Bild einer von deren vorverurteilten „rechten Polizei“, so Mohrherr.
Wer öffentlich die Gerichtsbarkeit und ihre Rechtsstaatlichkeit in Frage stellt, sollte dringend überlegen, ob unser Rechtsstaat dies überhaupt zulässt! Ob es den Kritikern passt oder nicht: „es gibt keine rechten Netzwerke innerhalb der hessischen Polizei!“
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