GdP mit scharfer Kritik an Regierungsfraktionen
Mohrherr: Einseitiges Vorgehen beim Thema Beamtenbesoldung ist unerträglich


Nun scheint aber der Druck so groß geworden zu sein, dass schleunigst und unabgestimmt Vorschläge in die Öffentlichkeit getragen wurden. Ganz klar: die Beamtinnen und Beamten haben einen Rechtsanspruch (!) darauf, dass Sie die durch höchstrichterliche Rechtsprechung zustehenden Geldleistungen bzw. Ausgleichszahlungen auch erhalten. Wer da glaubt, mit vorgezogenen Prozentsätzen festgestelltes Unrecht kompensieren zu können, der irrt!
Es wird ein heißer Herbst, denn das Vorhaben der Landesregierung muss zunächst im Rahmen eines Gesetzes auch den Hessischen Landtag passieren. Wie die jüngste Vergangenheit gezeigt hat, hat gerade diese Landesregierung bei mehreren gesetzlichen Vorhaben Schiffbruch erlitten. Unsere Kolleginnen und Kollegen, die rund um die Uhr die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten, haben einen Anspruch auf rechtmäßige Besoldung.
Letztlich wird durch dieses einseitige Vorgehen einmal mehr deutlich, was dieser Landesregierung der öffentliche Dienst und die Polizei wert sind. Was hier geschehen soll, ist kein Ausgleich für eine höchstgerichtlich festgestellte verfassungswidrige Besoldung in der Vergangenheit. Es wird vielmehr versucht, mit Besoldungserhöhungen in zwei Schritten zukünftig für eine gewisse Ruhe zu sorgen.
Nicht auszudenken, was wir uns dann anhören müssen, wenn die nächsten Tarifverhandlungen beginnen. Wir werden uns nicht nur in einem Gesetzgebungsverfahren mit der entsprechenden Stellungnahme beteiligen, sondern weiter die Landesregierung öffentlich an den Pranger stellen, wie sie mit ihren Beschäftigten umgeht. Schämen sie sich, alle miteinander!
#gdp_gemeinsam