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Polizeizulage anheben und ruhegehaltsfähig stellen

Der Bund macht es vor! Nach der Erhöhung der Polizeizulage in zwei Schritten auf 228 € sieht der aktuellste Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat vor, die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage für Beamtinnen und Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben wieder einzuführen. Als Begründung wird u.a. angeführt, … „die zunehmende Gewalt, die denen entgegenschlägt, die von Amts wegen mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind“ und (…) „die damit verbundenen Belastungen wirken in die Zeit nach Beendigung des aktiven Dienstes nach“.

Im Besoldungsranking haben wir unseren Innenminister immer wieder darauf hingewiesen, dass man sich nicht, wie er es meint, in der bundesweiten Ligatabelle auf Platz drei befindet. Diese Aussage erhält nur eine Wahrheit, wenn man diese Tabelle auf den Kopf dreht, denn der drittletzte Platz ist realistisch und in öffentlich zugänglichen Vergleichsportalen zur Besoldung belegbar.

Bereits zum Landesdelegiertentag Anfang April 2022 in Marburg wurden die politischen Vertreter in einer Podiumsdiskussion mit unseren Forderungen konfrontiert. Der Innenpolitische Sprecher der CDU, Alexander Bauer, lehnte die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit ab. Es gäbe ja bereits genügend Zulagen bei der hess. Polizei. Und der Vertreter der verhinderten innenpolitischen Sprecherin der Grünen erkrankte leider kurzfristig. So blieb es den innenpolitischen Sprecher*innen von SPD (Fr. Hofmann), FDP (Hr. Müller) und den LINKEN (Hr. Felstehausen) vorbehalten, die Forderung der GdP zumindest mündlich zu unterstützen.

Das reicht aber nicht! Die Politik muss endlich die eingeschlagene Richtung des Sparens und Konsolidierens auch auf dem Rücken der Landesbeamtinnen und Landesbeamten ändern. Gerade auch mit Blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen im Hessischen Landtag ist HANDELN erforderlich!
Die Belastungen bei der Polizei sind anders als in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, ohne diese abwerten zu wollen. Deshalb braucht es eine Differenzierung in den verschiedenen Sparten und Berufsgruppen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hessen fordert wiederholt und vehement die Erhöhung und Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für die hessischen Polizistinnen und Polizisten.

Wir werden weiter hartnäckig an diesem Thema kleben bleiben und der Landesregierung den Spiegel vorhalten. Den Spiegel, in den Bundespolizistinnen und Bundespolizisten bald etwas zufriedener blicken können!

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