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Von Kolleginnen und Kollegen für unsere Mitglieder

Tagung der GdP - Rechtsschutzbeauftragten

Die Teilnehmer der Rechtsschutztagung

Noch vor der Sommerpause im Juli 2022 kamen die in den Bezirksgruppen der GdP benannten Rechtsschutzbeauftragten im mittelhessischen Kleinlinden zum fachlichen Austausch zusammen.

Wie läuft bei der GdP ein Rechtsschutzersuchen?

Bekanntermaßen ist die Gewährung von Rechtsschutz eine der Kernaufgaben für die Mitglieder der GdP Hessen. Begleitend über die GdP-Personalräte fängt es an: Betreuung unserer Kolleginnen und Kollegen vor Ort, wenn der Dienstherr mit Regress droht, Anzeigen gegen unsere Mitglieder gestellt sind, Disziplinarverfahren drohen, oder viele andere mögliche Vorfälle. Bei der GdP fängt die Betreuung direkt vor Ort an. So ist es auch Standard, dass bei Schusswaffengebräuchen ein GdP Verantwortlicher meist in den ersten Stunden nach dem Vorfall unseren Mitgliedern aktiv wird und zur Seite steht und hilft. Mitbewerber gewähren Rechtsschutz, in dem sie einfach Sachverhalte an Vertragsversicherungen abgeben. Dort sitzen eben keine Fachmänner und Fachfrauen, die die Polizei von innen kennen, sondern Versicherungsdienstleister.

Die GdP-Rechtsschutzordnung, die in der Satzung mit verankert ist, ist Richtschnur und Verpflichtung bei der Rechtsschutzgewährung. Auch hier entscheiden gemäß der Rechtsschutzordnung unserer GdP eben nicht Versicherungsbeschäftigte über die Gewährung, sondern Kolleginnen und Kollegen, die von der Basis im GdP Vorstand in die Rechtsschutzkommission entsandt wurden. So ist die Einschätzung einer polizeilichen Situation bei uns sicherlich mit Kompetenz und Sachverstand ein anderer, als bei jemandem, der die Polizei und unsere Arbeit eben nur aus dem Fernsehen kennt. Unsere Verantwortlichen in der Rechtsschutzkommission haben lange Jahre selbst Dienst bei der Schutz-, Kriminalpolizei oder auch im Tarifbereich geleistet. Dies ist unser Anspruch auf Professionalität, denn wer noch nie bei einer Alarmfahrt in einem Polizeifahrzeug saß, einen Widerstand mit einem Straftäter hatte oder vom polizeilichen Gegenüber bespuckt und beleidigt wurde, kann keine sachgerechte Entscheidung treffen. Zudem sind häufig Rücksprachen und Nachfragen bei der Polizeiverwaltung einfacher, wenn ein direkter Kontakt durch die GdP-Personalräte stattfinden kann.

Wenn ihr also in Situationen geratet, in der ihr Rechtschutz benötigt, sprecht bitte eure GdP-Vertreter vor Ort an. Gleichbedeutend könnt ihr auch eure GdP-Personalräte vor Ort ansprechen. Dies ist wichtig, bevor ihr zu einem Anwalt geht. Zunächst wird ein Rechtsschutzantrag mit Sachverhaltsschilderung ausgefüllt, alle notwendigen und wichtigen Unterlagen beigefügt. Schnell wird dann dieser Antrag in unserer Geschäftsstelle durch unsere Juristin Sarah Hoffmann und der GdP-Rechtschutzkommission beschieden.

In Kleinlinden wurden neben diesem wichtigen Thema auch aktuelle Regelungen der Rechtschutzordnung, die Gesamtthematik behördlicher Rechtschutz, Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen, Angriffsentschädigung und aktuelle Fälle beraten. Und hier gibt es viel zu tun. Die elf Polizeibehörden verfahren häufig bei gleichgelagerten Fällen unterschiedlich. Gerade bei der wichtigen Gewährung von behördlichem Rechtsschutz! In diesem Themenfeld werden wir die GdP-Personalräte bitten, gemeinsam mit den Behördenleitungen zu einer einheitlichen Verfahrensweise zu Gunsten unserer Kolleginnen und Kollegen zu gelangen!

Gewerkschaftliche Erfolge für die Beschäftigten, die bereits verbindliche Regelungen geworden sind, werden wir konsequent einfordern. An der Ausweitung und Verbesserung dieser arbeiten wir gewerkschaftlich und personalrätlich mit ganzer Kraft weiter.

Schönen Dank an die GdP-Rechtsschutzbeauftragten am Ende dieses arbeitsreichen Tages. Durch den abwechslungsreichen Tag führten unser Jens Mohrherr und unsere Juristin, Sarah Hoffmann, die als professionelle Ansprechpartnerin in unserer Geschäftsstelle jedem Mitglied der GdP Hessen gerne zur Verfügung steht.

Außerdem fordern wir die Hessische Landesregierung auf, den noch immer andauernden Zustand der verfassungswidrigen Besoldung endlich abzustellen und die Beamtenbesoldung sofort nachzubessern!

GdP

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