Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte bereits bei Überschreitung der individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit
Beispiel:
Teilzeitbeschäftigte, 20 Stunden wöchentlich
Bei angeordneter Mehrarbeit müssen künftig wöchentlich ab der 21. Stunde Überstundenzuschläge berechnet werden
Zur Geltendmachung dieser Zuschläge stellen wir für Tagesdienst-/ und Schicht-/ Wechselschichtdienstbeschäftigte die erforderlichen Anträge zur Verfügung.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern, die von dieser neuen Rechtsprechung erfasst sind, die bereitgestellten Musteranträge unter Wahrung der Ausschlussfrist (6 Monate rückwirkend ab Antragstellung) bei ihrer Abteilung Verwaltung einzureichen.
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