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GdP Hessen fordert: Verfassungsgemäße Besoldung JETZT

Landesdelegiertentag sendet deutliche Signale an die Landesregierung

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Ende 2021 festgestellt, dass die Besoldungspraxis für die Beamtinnen und Beamten des Landes mindestens von 2013 bis 2020 verfassungswidrig gewesen ist, da eine so genannte "Unteralimentierung" in den unteren Besoldungsgruppen bestand. Entgegen der öffentlichen Verlautbarung von Ministerpräsident Bouffier, auf die Gewerkschaften zuzugehen, gab es nunmehr im Hessischen Landtag dazu in der letzten Woche eine erste Aussprache.

Auf was wird also gewartet? Hat doch die Landesregierung bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert!

Nachdem die versammelte Opposition im Landtag keinen Zweifel daran gelassen hat, dass die Landesregierung das von „ihr“ gebrochene Besoldungsrecht „reparieren bzw. korrigieren“ muss, gab es dazu vom verantwortlichen Innenminister lediglich „die Bitte um Geduld“!

Fest steht: die Besoldung für einen noch unbestimmten Teil der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen war jahrelang verfassungswidrig! Verantwortlich hierfür war die Landesregierung.
Die spielt jedoch auf Zeit und will nun erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe abwarten, das frühestens in zwei bis drei Jahren ergehen wird.

Die stetig steigende Gewaltbereitschaft an die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Deutschland hat mit den heimtückischen Morden in Kusel einen neuen Höhepunkt erreicht. Seit Jahren beklagt die GdP die stetig wachsende Gewaltbereitschaft gegenüber den Einsatzkräften.
Der wirkungsvolle Schutz der Betroffenen Einsatzkräfte darf nicht länger durch politische Forderungen ohne Wirkung bleiben, sondern muss auch durch richtungsweisende Urteile der Justiz sanktioniert werden. Eine verfassungsmäßige Alimentierung ist das mindeste, was unsere Kolleginnen und Kollegen von Ihrem Arbeitsgeber erwarten dürfen.
Der 27. Landesdelegiertentag der hessischen GdP fordert: Minister Beuth muss endlich handeln. Die Besoldung liegt im Extremfall neun Prozent unter der Grundsicherung. Gerade Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen haben echte Probleme, ihr Leben zu finanzieren. Die Entkopplung der Beamtenbesoldung von den Tarifabschlüssen des Landes Hessens hat die aktuelle Misere mit verursacht. Ein erster Schritt wäre eine Erhöhung der Besoldung um 3,4 Prozent. Das ist die Summe, die den Beamtinnen und Beamten durch die Nullrunde 2015 und die Anpassung um ein Prozent seit 2016 vorenthalten wird!“

Handeln ist angesagt, kein Zeitspiel, wie es der Innenminister betreibt!
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