Zum Inhalt wechseln

GdP fordert Wahlrecht für Studierende

Neue "Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit"

Wiesbaden.

"HÖMS" soll sie heißen die neue Hochschule, die gegründet werden soll am 01. Januar 2022. Nach der Zusammenlegung der jetzigen Polizeiakademie, der HfPV und der zentralen Fortbildung Hessen, steht das hehre Ziel eine Hochschule "aus einem Guss", d.h. Aus-, Fort- und Weiterbildung "aus einer Hand" zu kreieren. Dafür müssen Gesetze geändert werden, unter anderem das HPVG. Polizeistudierende sollen nicht mehr ihren örtlichen Personalrat wählen dürfen. "Es ist das Ziel für die zukünftige Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit eine angemessene Balance zwischen den Bedürfnissen des Polizeibereiches und den Bedürfnissen des nicht polizeilichen Bereiches zu finden" so die Begründung im Ministerium.

Zuviel Polizei in einer Einrichtung, deren Hauptaufgabe darin besteht, den Polizeinachwuchs auszubilden und Kolleginnen und Kollegen fortzubilden? Wenigstens sollen die Studierenden den Hauptpersonalrat Polizei wählen dürfen.
Der Gedanke drängt sich auf, man will nicht "so viel" Polizei in dieser Hochschule. Das Wort Polizei taucht auch schon gar nicht mehr in der Namensgebung auf. Perspektivisch sind 3000 Beamtinnen und Beamte auf Widerruf Beschäftigte der "HÖMS", ohne das im Grundgesetz verbriefte Recht einen Personalrat zu wählen.

Als erste Reaktion hat der Landesvorsitzende Andreas Grün Innenminister Beuth angeschrieben. Der Personalrat der HPA hat sich eindeutig für ein Wahlrecht ausgesprochen und einen Fachanwalt eingeschaltet. Selbst der Personalrat der HfPV spricht sich für ein Wahlrecht der Studierenden aus.

Die Studierenden der HfPV reagieren ebenfalls. In einem Brief an Innenminister Beuth zitieren sie Grundgesetz und Hessische Verfassung. Gerade in der derzeitigen Situation, Sozialisation der jungen Kollegen in die Polizei und Förderung des Demokratieverständnisses sollen verstärkt in die Ausbildung integriert werden, ist es unverständlich, angehenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte das Wahlrecht zu entziehen. Zusammenfassend fordert die Studierendenvertretung: "Es sollte uns das Recht zugestanden werden, Einfluss auf die Zusammensetzung des Gremiums zu nehmen, welches uns vertritt, berät und betreut. Aber auch mitbestimmt bei der Einstellung, Entlassung und Disziplinarangelegenheiten oder Regressforderungen".

Wie geht es nun weiter. Die GdP, der Personalrat der HPA und die Studierenden werden weiterhin gemeinsam versuchen die politisch Verantwortlichen von diesem Vorhaben abzubringen, auch auf dem Weg des Gesetzgebungsverfahren in den Landtag und den dortigen Fraktionen. Sollte das Gesetz so kommen , könnte eine Verfassungsklage geprüft werden.
This link is for the Robots and should not be seen.