Keine Widersprüche gegen Besoldung 2018
Auszug aus dem Brief unseres Innenministers:
„Gerne folge ich lhrem Wunsch und darf lhnen nochmals versichern, dass die Erklärungdes Landes Hessen vom 5. Dezember 2016, für das Besoldungsjahr 2016 auf die Einrede
der zeitnahen Geltendmachung von Rechtsansprüchen zu verzichten, weiterhin und auch
über den 31. Dezember 2018 hinaus Geltung behalten soll. Falls das Bundesverfassungsgericht
im Rahmen eines der anhängigen Musterstreitverfahren tatsächlich wider
Erwarten feststellen sollte, dass die Besoldung 2016 in Hessen einen strukturellen Fehler
enthält, der zur Verfassungswidrigkeit führt, und es dem hessischen Gesetzgeber aufgibt,
diesen Fehler zu beheben, dann wird sich diese ,,Reparatur" auf den gesamten erforderlichen
Zeitraum erstrecken, wenn nötig, auch über das Jahr 2016 hinaus.“