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GdP-Forderungen erfüllt!

Neues zu Dienstunfallschutz bei Corona-Impfung und Besoldungsklage

Wiesbaden.

Gleich zwei wesentliche Forderungen der GdP aus den letzten Wochen wurden in diesen Tagen erfüllt: Alle Bediensteten haben Anspruch auf eine 3. (Auffrischungs-)Impfung und eine Einspruch hinsichtlich der Verjährung der Ansprüche aus den Besoldungsklagen ist nicht erforderlich.

Doch der Reihe nach: Auf Grund der rapide steigenden Zahlen hatte die GdP nicht nur eine Auffrischungsimpfung für alle Bediensteten gefordert. Auch der Dienstunfallschutz im Rahmen dieser Impfungen wurde nun zugesagt. Hiermit wurde eine weitere, für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eminent wichtige Forderung erfüllt.
„Alle Jahre wieder“ geht es in der Weihnachtszeit um die Verjährung der Ansprüche aus den schon seit 2016 anhängigen Besoldungsklagen. Nachdem wir zunächst – wieder einmal – allen Bediensteten zu einem Antrag geraten haben können wir nun vermelden, dass der Innenminister den „Verzicht auf die Einrede der Verjährung“ erklärt hat.

Ein Einspruch eines jeden Einzelnen ist damit hinfällig und die Besoldungskasse bleibt von einer Papierflut verschont. Schön wäre es gewesen, wenn dieser Verzicht auch auf die Folgejahre ausgedehnt würde.

So wird es aber wohl auch im nächsten Jahr heißen:

Alle Jahre wieder – ist die GdP für euch da!

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