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Alle gestellten Anträge zur Nachzahlung werden derzeit gesammelt

Bezügestelle antwortet der GdP zur altersdiskriminierenden Besoldung

Über viele Jahre hat sich das Thema der europarechtswidrigen Besoldung aufgrund des Alters hingezogen. In den Jahren 2011 und 2012 nahm der Zug dann Fahrt auf und es gab die ersten gerichtlichen Entscheidungen nach der EU-Rechtsprechung. Hessische Verwaltungsgerichte, der Verwaltungsgerichtshof in Kassel und zuletzt das Bundesverwaltungsgericht gaben den Klägern und Antragstellern Recht. Nun ist durch das BVerwG eine klare Rechtslage, auch in Hessen, festgestellt. Aufgrund der vielen Anfragen unserer Mitglieder haben wir über unsere Rechtsanwälte bei der Bezügestelle nach dem aktuellen Sachstand nachgefragt.

Alle gestellten Anträge werden derzeit gesammelt

Auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig hin, haben wir am 27. April 2017 eine Sachstandsanfrage an die Bezügestelle (als Rechtsgegner der Antragsteller) gerichtet.
Hierauf haben wir dahingehend Auskunft erhalten, dass sämtliche Anträge auf Nachzahlung wegen Altersdiskriminierung derzeit gesammelt werden und in Bearbeitung sind. Mit einer Auszahlung sei allerdings aufgrund der Vielzahl der Fälle nicht vor September 2017 zu rechnen.
Sobald sich in der Angelegenheit ein neuer Sachstand ergibt, werden wir Euch hierüber unterrichten.

Was vor über 5 Jahren "nur ein Stück Papier" war, führt nun höchstwahrscheinlich zu einer nicht unerheblichen Nachzahlung. Wir haben in einer offensiven Weise dazu aufgefordert, unseren Musterantrag, den wir allen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung gestellt haben, zu nutzen.

Nun sind wir kurz vor der erfolgreichen Beendigung dieses Dauerthemas.
Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass die GdP Hessen ein verlässlicher Partner an der Seite der Polizeibeschäftigten ist.
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