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Erneuter Kontakt der GdP bei der Bezügestelle

Auszahlung nach altersdiskriminierender Besoldung nimmt letzte Hürde

Wiesbaden.

Letztmalig haben wir euch am 1. Mai 2017 mit Informationen zum Thema versorgt. Wir haben aktuell erneut Kontakt zur Hessischen Bezügestelle aufgenommen, um den Sachstand zu erfragen. Gleiches tun Dutzende Kolleginnen und Kollegen, die sich bei der Bezügestelle melden. Die aktuelle Auskunft lautet, dass nun, nachdem die schriftliche Urteilsbegründung im Innenministerium vorliegt, alle individuellen Schadensersatzansprüche berechnet werden, um eine mögliche schnelle Auszahlung zu gewährleisten.

Mögliche Zahlungen werden ohne jede weitere Information erfolgen

Seit dem 24. Juli 2017 liegt dem hessischen Innenministerium die schriftliche Urteilsbegründung der letztinstanzlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vor.
Das Gericht hat den Schadensersatzanspruch von Kolleginnen und Kollegen, die einen Antrag gestellt haben, bestätigt.

Umfangreich haben wir die Bedeutung dieser Entscheidung am 6. und 9. April und erneut am 1. Mai 2017 an euch herangetragen.

Unabhängig davon haben wir, um den aktuellen Sachstand zu erfragen, neuerlich Kontakt zur Hessischen Bezügestelle aufgenommen.
Von dort wurde uns mitgeteilt, dass seit dem 24. Juli dem Innenministerium die schriftliche Urteilsbegründung der Entscheidung des BVerwG vorliegt.
Man ist dort abschießend damit befasst, die Gründe zu analysieren und zu bewerten.

In Vorbereitung der aus unserer Sicht klaren Rechtslage, bereitet die Bezügestelle die Berechnungen vor, welchen Schadensersatzanspruch jeder Antragsteller individuell hat.
Nach Abschluss dieser Verfahren (HMdIuS und HBS), werden die Berechtigten umgehend benachrichtigt.

Eine mögliche Auszahlung des zustehenden Schadensersatzes erfolgt dann ohne weitere Aufforderung oder Antrag.

Konkret können aber keine Angaben über einen möglichen Auszahlungstermin gemacht werden.

Die Bezügestelle bittet in diesem Zusammenhang, von weiteren Fragen Abstand zu nehmen, damit die Berechnungsverfahren beschleunigt erledigt werden können.

Wir hoffen, dass dies nun die letzte Hürde ist, die es zu nehmen gilt.

GdP - wir kämpfen für eure Interessen!
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