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Druck auf die Landesregierung zeigt endlich Wirkung

Durchbruch bei der Beamtenbesoldung in Hessen

Wiesbaden.

Innenminister Peter Beuth hat die Gewerkschaften heute morgen in Wiesbaden darüber unterrichtet, dass die Landesregierung das Tarifergebnis des TV-H auf die Beamtinnen und Beamten übertragen will. Damit ist es uns nach einem langen Kampf gelungen, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Lohndiktat von 1% zu durchbrechen und wir wieder an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilzuhaben. Insbesondere die soziale Komponente einer Mindesterhöhung von 75 Euro in 2017 wird dazu führen, dass alle Beamtinnen und Beamten in der A 9 und A 10 mindestens 75 Euro mehr auf dem Gehaltszettel haben.

Druck der GdP auf die Landesregierung war erfolgreich

Die vorgesehene Reduzierung der Wochenarbeitszeit am 1.8.2017 auf 41 Wochenstunden wird faktisch nun in eine 40 Stundenwoche umgewandelt; dies durch die Fortführung des LAK auf alle Beamtinnen und Beamte unter 60 Jahren.

Dazu wird die für die Tarifbeschäftigten beschlossene Freifahrtberechtigung auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Diese gilt (dienstlich und privat) in Hessen ab 01.01.2018, zu jeder Tag- und Nachtzeit im Nah- und Regionalverkehr mit den üblichen Mitnahmeregelungen: Partner fahren ab 19 Uhr unter der Woche, sowie am gesamten Wochenende kostenlos mit. Kinder sind immer kostenfrei. Die bestehenden besonderen Freifahrtregelungen für die Polizeibeamten/innen in Uniform bleiben weiterhin bestehen.

Wieder einmal zeigt sich, dass „dicke Bretter“ oftmals lange gebohrt werden müssen. Aber eines ist auch klar: Ohne unseren dauerhaften Protest hätten wir keinen Erfolg gehabt.
    An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich bedanken, die uns die letzten beiden Jahre tatkräftig bei allen Protesten und Aktionen unterstützt haben.
    Auch die Internetaktion „Ebe langt`s“ war aus unserer Sicht ein Erfolg, um der Politik deutlich zu machen, wie angespannt die Lage bei der Polizei in Hessen wirklich ist.
    • 2% plus ab dem 01.07.2017 - 75 Euro Mindestbetrag -
    • 2,2% plus ab dem 01.02.2018
    • Anwärter jeweils plus 35 Euro ab 01.07.2017 und 01.02.2018. Plus 1 Tag Urlaub
    • Rückkehr zu einer 40-Stundenwoche bei Beibehaltung von 1 Stunde LAK
    • Übertragung auch auf die Versorgungsempfänger/innen
    • Freifahrtregelungen uneingeschränkt auch für die Beamten/innen
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