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Und wieder soll das Beihilferecht eingeschränkt werden

AKTUELLE INFO 13. März 2015 - ES KOMMT BEWEGUNG IN DIE DISKUSSION - KLICK FÜR MEHR

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

erneut möchte die hessische Landesregierung Einschnitte bei der Beihilfeverordnung in Hessen vornehmen.
Die Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass Einsparungen bei der Beihilfe in Hessen umgesetzt werden.
Vorgesehen sind zunächst Einsparungen in Höhe von 20 Millionen Euro für das Jahr 2015, und weitere für die Jahre 2016 bis 2019.
Wie bereits in den Vorhaben 2011/2012 haben wir von Beginn an diese Einschnitte kategorisch abgelehnt und haben unsere Proteste auch in die Öffentlichkeit getragen.

Wir haben in mehreren Schreiben den Innenminister aufgefordert, diese Kosteneinsparungen auf dem Rücken unserer Kolleginnen und Kollegen zu unterlassen.
Alle Abgeordneten des Hessischen Landtags haben ebenfalls von uns mehrere persönliche Schreiben erhalten, in denen die einzelnen Situationen und Mehrbelastungen nach einer solchen Änderung dargestellt werden.

Auf allen Ebenen haben wir, auch über die mehrheitsgeführten Personalräte der GdP, die angedachten Einschnitte thematisiert.
Es ist nun einige Zeit vergangen und der Innenminister hat erst im Februar/März 2015 mitgeteilt, welche Veränderungen eingeführt werden sollen.
Die sogenannten "Wahlleistungen (Zweibettzimmer und -Chefarztbehandlung) sollten nicht mehr beihilfefähig sein.
In diesem Zusammenhang hat er darauf verwiesen, dass diese Leistungen zu einem kleinen Eurobetrag nachversichert werden könnten, wenn man das wolle.

Wir haben dem Minister letztmalig am 09. März 2015 ein Schreiben zukommen lassen, dass auf einer Abfrage bei GdP-Mitgliedern basiert. Hier wird deutlich, dass es bei den unterschiedlichsten Familienkonstellationen zu ganz erheblichen finanziellen Nachteilen kommt.
Im Durchschnitt kommen Jahreszusatzkosten in Höhe von ca. 660 Euro auf den Einzelnen zu.

Die Beharrlichkeit zeigt eine erste Wirkung:

Am 12. März 2015 hat der Innenminister Beuth den hessischen Landesvorsitzenden Andreas Grün über eine Veränderung des politischen Willens informiert, was die Umsetzung der Beihilfefähigkeiten angeht. Es kommt nun Bewegung in die Sache und am 17. März 2015 kommt es zu einem persönlichen Gesprächsaustausch zwischen dem Innenminister und dem Landesvorstand der GdP.

Über die Einzelheiten werden wir euch natürlich zeitnah informieren.

So hat sich die hessische GdP in Sachen Beihilfe bewegt:
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