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Urteil des EuGH zu Bereitschaftszeiten

GdP prüft eine mögliche Auswirkung der Bereitschaftsvergütung für den Polizeibereich

Am 21. Februar 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch seine 5. Kammer basierend auf der Richtlinie 2003/88/EG einem Beschäftigten der belgischen Feuerwehr einen Vergütungsanspruch von eins zu eins für seine "Bereitschaftszeit zuhause" zugesprochen. Erstritten hat der belgische Kollege diese Vergütung, die er als Feuerwehrmann einer Stadt ausübt. Tenor der Rechtsprechung ist unter anderem, dass ..."die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während derer er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb von 8 Minuten Folge zu leisten, wodurch die Möglichkeit, anderen Tätigkeiten nachzugehen, erheblich eingeschränkt ist, als Arbeitszeit anzusehen ist". Die GdP ist auf Bundesebene bereits in der rechtlichen Bewertung, ob diese Rechtsprechung Auswirkungen auf den Polizeibereich haben kann. Wir werden zeitnah weitere Informationen veröffentlichen.

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