Nach Verkündung des Sicherheitspakets II
GdP im Arbeitsgespräch mit Innenminister Beuth
Die hessische Polizei erhält weitere notwendige Unterstützung
Stellenhebungen/Beförderungen:Innenminister Beuth erklärte, dass folgende Stellenhebungen in den kommen beiden Jahren, zusätzlich zu dem bereits umgesetzten Hebungsprogramm 2016/2017, umgesetzt werden:
2018: 80 x A 11, 20 x A12
2019: 260 x A11, 40 x A12 und 24 zusätzliche Stellenhebungen im höheren Dienst
Personal:
Nachdem die Landesregierung in den Haushalten 2015, 2016 und 2017 insgesamt 1010 zusätzliche Stellen geschaffen hat, kommen nun für den Doppelhaushalt 2018/2019 noch einmal 480 hinzu.
Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen und gefordert, dass diese Stellen nun in die Basisdienststellen verortet werden müssen. Innenminister Beuth liegt in dieser Frage deckungsgleich auf der Linie der GdP.
Stellenzuwachs:
Der Innenminister hat zugesagt, dass der Großteil dieser neuen Stellen in die Basisdienststellen der hessischen Polizei fließen wird.
Somit haben wir große Hoffnung, dass es mittelfristig zu einer deutlichen personellen Entlastung, gerade im Wechselschichtdienst, kommt und die Belastungsparameter Mehrarbeit und Krankenstand deutlich zurückgehen werden.
Schutzausstattung:
Bei der Schutzausstattung möchte der Innenminister, dass die Alarmhundertschaften, und dabei insbesondere die qualifizierten Einsatzzüge, schnellstmöglich mit der optimalen Schutzausstattung ausgestattet werden.
Altersdiskriminierende Besoldung:
Seit diesem Gespräch ist nun auch klar, dass sich die Landesregierung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel angeschlossen und per Kabinettsbeschluss die Rückzahlungen (Schadensersatz) aus der altersdiskriminierenden Besoldung angeordnet hat.
Die Besoldungsstelle wird nun jeden Fall einer individuellen Prüfung unterziehen und danach die zustehenden Beträge auszahlen. Dies wird allerdings wegen der Fülle der abgegebenen Anträge noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Klageverfahren Wachpolizei:
Auch bei den Klageverfahren der Wachpolizei erkennt die Landesregierung zweitinstanzlich beschiedene Fälle an und überträgt diese wertungsgleich auch auf Wachpolizisten, die lediglich einen Antrag gestellt, aber keine Klage geführt haben. Mit der Auszahlung der Beträge wurde bereits begonnen.
Weitere Forderungen sind nach wie vor im Fokus der GdP Hessen
Weitere Punkte waren der Informationsaustausch über den TASER–Probelauf in Frankfurt und Offenbach, die von uns favorisierte Implementierung der Sonderzahlung Weihnachtsgeld in das Grundgehalt und die Problematik bei der Umsetzung des Konzeptes „Notinterventionstraining“ bei der hessischen Polizei.
Wir haben den Innenminister darüber in Kenntnis gesetzt, dass wir eine GdP-Arbeitsgruppe eingesetzt haben, die sich mit der jetzigen Konzeption auseinandersetzt und mit Blick auf andere Bundesländer und das europäische Ausland daran arbeitet, alternative Konzepte zu prüfen und zu erstellen.