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Konsequente Ermittlungen gefordert:

Es gibt keine „gute Gewalt“

Die Polizei darf nicht zum „neuen Feindbild“ stilisiert werden

Wiesbaden.

Gewalt gegen Menschen kann nicht – oder nur in Ausnahmefällen mit Rechtfertigungsgründen - im Rechtsstaat ohne Sanktionierung bleiben. Gewalt gegen Polizeibeschäftigte, wie unter anderem am Opernplatz in Frankfurt, als Polizeibeschäftigte unter dem Gejohle mehrerer hundert Menschen massiv mit gefährlichen Gegenständen angegriffen wurden, ist nicht zu rechtfertigen! Körperliche Gewalt von Uniformträgern gegen Festgenommene, wie in Internetforen aus Frankfurt am Main dargestellt, ist verwerflich, nicht zu rechtfertigen und stellt die deutliche Mehrheit der rechtschaffenen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und damit einen ganzen Berufsstand unter Generalverdacht!

Vorverurteilungen unterlassen

Auf beiden Seiten gilt es, Vorverurteilungen zu unterlassen, anstatt diese permanent zu befeuern. Hysterie auf Kosten einer sachlichen Debatte und einseitige Meinungsmache kann nicht Mittel der Wahl sein!
Unsere Polizistinnen und Polizisten spüren das aktuell am eigenen Leib. Seit diese und andere Diskussionen öffentlich angeheizt und geführt werden, vergeht kaum ein Dienst ohne Widerstände, Beleidigungen oder unhaltbaren Beschwerden von all denjenigen, die meinen, die besseren Polizeibeamten zu sein.

Wer gegen Gesetze verstößt, muss unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten bestraft werden.

Dafür steht der Rechtsstaat.

Aber: Niemand darf im Rechtsstaat unter Generalverdacht gestellt werden; dies gilt im besonderen Maß auch für einen ganzen Berufstand:
Die Polizeibeschäftigten!
Meinungsfreiheit ist eine hohes Gut und gerade vor dem Hintergrund der weltweit festzustellenden Diktaturen ein „Grundpfeiler unserer Demokratie!“
Die Gewerkschaft der Polizei in Hessen fordert eine schnelle Rückkehr zu einer Sachdebatte: Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns wird nach wie vor durch ordentliche Gerichte festgestellt und nicht durch das Votum der Netzgemeinde!

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