Nach intensiven Gesprächen wurde Einigung erzielt
GdP erreicht Gleichbehandlung der Polizeibeschäftigten bei der Freifahrtregelung (Landesticket)
Argumente und Gespräche auf der Sachebene haben das Ministerium und LPP zum Einlenken bewegt
In den Argumenten, die ihr zahlreich mitgeteilt habt, wurde zum einen deutlich, dass es nicht nachzuvollziehen ist, warum die Polizeibeschäftigten eine abweichende Regelung zu den anderen Landesbeschäftigten erfahren sollen.
Aber auch viele mögliche Konfliktsituationen bei der Nutzung des Landestickets mit dem Dienstausweis wurden geschildert.
Und hier darf man nicht einfach die Ängste und Bedenken der Beschäftigten ignorieren. Nein, denn es ist sehr bedenklich, wenn es Polizeibeschäftigten möglich ist, dieses Ticket zu nutzen, sie sich aber aufgrund der Legitimation mit dem Dienstausweis der Hessischen Polizei erkennbar machen und somit in gefahrenträchtige Situationen kommen können.
Sei es bei der möglichen privaten Nutzung in Begleitung von Partnern und Kindern, aber auch bei der Heimfahrt von Festen oder Feierlichkeiten.
Und wir müssen auch den Blick auf unsere Angestellten, Azubis und Praktikanten, auch Fach- und Verwaltungsbeamte richten, die sich als "Polizei" mit ihrem Ausweis legitimieren, der Bus-/Bahnfahrer oder Kontrolleur aber nicht unterscheiden kann, wen er vor sich hat.
Mit diesen grundsätzlichen Gedanken haben wir dann die weiteren Gespräche geführt.
Wir haben ein Spiegelbild eurer Meinungen wiedergegeben und alle Beteiligten gebeten, den zunächst angedachten Weg zu verlassen und auch für die Polizei eine neutrale Nutzungsberechtigung auszustellen.
Aufgrund dessen ist Bewegung in die Sache gekommen.
Die Regelung, die nun umgesetzt werden soll, sieht wie folgt aus:
- Es besteht die Möglichkeit, dass alle Kolleginnen und Kollegen der Polizei eine neutrale Nutzungsberechtigung erhalten können, sofern sie dies möchten. Diese werden zentral gedruckt und bei den Verwaltungen der Behörden vorgehalten.
- Wer das Landesticket gar nicht nutzen möchte, braucht sich auch keine Berechtigung abzuholen.
- Alternativ kann man den Dienstausweis zur Freifahrt nutzen, wenn man dies möchte. Auch dann braucht man sich keine Berechtigung abzuholen.
Somit wäre zumindest eine Gleichbehandlung hergestellt und alles weitere der Entscheidung des einzelnen Beschäftigten überlassen.
Auch der Verwaltungsaufwand dürfte sich damit in Grenzen halten.
Wir hätten uns gewünscht, dass diese Diskussionen erst gar nicht entstanden wären. Am Ende dürfen wir aber alle zufrieden sein, dass aufgrund der sachlichen Auseinandersetzung mit dem Innenministerium und dem LPP nun diese zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.