Tarifabschluss im Bund und den Kommunen
GdP Hessen fordert die Übernahme des Tarifabschlusses für die hessischen Beschäftigten
Die Konkurrenzfähigkeit der hessischen Polizei muss im Ländervergleich Bestand haben!
Mit dem besten Ergebnis seit vielen Jahren ist der Tarifstreit bei Bund und Kommunen nach der dritten Verhandlungsrunde zum Abschluss gelangt.
Rückwirkend ab 1. März erhalten die rund 2,3 Mio. Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Bereich des TVöD knapp 3,2 % mehr, zum 1. April 2019 knapp 3,1% und zum 1. März 2020 weitere 1,06%.
Die Ausbildungsvergütung steigt um 100 Euro. Gleichzeitig wurde für die unteren Einkommen mit Wirkung vom März 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro vereinbart. Nach Aussage von Bundesinnenminister Seehofer soll dieses Ergebnis auch auf die Beamtinnen und Beamten beim Bund und in den Kommunen zeit –
und wirkungsgleich übertragen werden.
Rückwirkend ab 1. März erhalten die rund 2,3 Mio. Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Bereich des TVöD knapp 3,2 % mehr, zum 1. April 2019 knapp 3,1% und zum 1. März 2020 weitere 1,06%.
Die Ausbildungsvergütung steigt um 100 Euro. Gleichzeitig wurde für die unteren Einkommen mit Wirkung vom März 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro vereinbart. Nach Aussage von Bundesinnenminister Seehofer soll dieses Ergebnis auch auf die Beamtinnen und Beamten beim Bund und in den Kommunen zeit –
und wirkungsgleich übertragen werden.
Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf die Beamt/innen und Versorgungsempfänger in Hessen
Die hessischen Beschäftigten richten nunmehr gespannt ihren Blick auf die anstehenden Tarifverhandlungen, die im Spätherbst beginnen. Hessen ist nach wie vor eine Insel und nicht in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Auch in unserem Bundesland muss eine spürbare Attraktivität und Verbesserung der Entgelte dafür sorgen, dass die hessische Polizei gerade im direkten Vergleich mit den anderen Bundesländern für junge Menschen eine gute Wahl bei der Arbeitsplatzsuche ist und konkurrenzfähig bleibt! Die Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg Hessens muss auch bei den im öffentlichen Dienst Beschäftigten ankommen!
Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir diese unseren Beschäftigten zur Kenntnis geben. Dazu fordern wir eine zeit‐ und wirkungsgleiche Übertragung
auf die Beamtinnen /Beamten sowie die Versorgungsempfänger in Hessen!