Tarifverhandlungen in Hessen enden nach zähen Verhandlungen
Die umfangreichen Verhandlungen auf der Fachebene fanden im Kern in der Nacht auf Mittwoch statt.
Die zunächst vollkommen auseinander liegenden Diskussionsgrundlagen wurden dann in langen Gesprächen gegenübergestellt.
Die GdP signalisierte eine deutliche Bereitschaft, auch ohne eine Einigung in weitere Arbeitskampfmaßnahmen einzutreten.
Nach einigen Auszeiten und weiteren internen Beratungen der hessischen GdP-Tarifkommission haben sich die Tarifparteien dann frühmorgens gegen 05:00 Uhr auf ein Ergebnis geeinigt.
Die zunächst vollkommen auseinander liegenden Diskussionsgrundlagen wurden dann in langen Gesprächen gegenübergestellt.
Die GdP signalisierte eine deutliche Bereitschaft, auch ohne eine Einigung in weitere Arbeitskampfmaßnahmen einzutreten.
Nach einigen Auszeiten und weiteren internen Beratungen der hessischen GdP-Tarifkommission haben sich die Tarifparteien dann frühmorgens gegen 05:00 Uhr auf ein Ergebnis geeinigt.
Hier die Kernpunkte der Einigung:
Laufzeit | 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2016 | 2 Jahre | ||
Entgelterhöhungen | Ab 01. März 2015: | 2,0%; Azubis 30 Euro | ||
Ab 01. April 2016: | 2,4% (mind. 80 Euro bis einschl. E 9); Azubis 30 Euro | |||
Urlaub Azubis | 28 Tage | |||
Übernahme Azubis | Übernahmeregelungen für Auszubildende | gelten weiter (19 TVA-H BBiG) | ||
VBL-Regelung | Regelungen analog TdL-Abschluss | wird eins zu eins übernommen | ||
Stufenlaufzeit für besondere Lebenssituationen | Verbesserung in bestimmten Bereichen | (Krankheitstage Kinder, Pflegezeit, Elternzeit) | ||
Wachpolizei | Zukünftig alle WP in E 8/E 9 | Mit Inkrafttreten dieser Regelung bleiben Besitzstände gewahrt. Die anhängigen Klageverfahren sind davon unberührt. | ||
Beschäftigte mit Ehrenamtscard | Sonderurlaub von 1 Tag/Jahr | Gilt ab 01. Januar eines jeden Jahres | ||
Weitere detaillierten Vereinbarungen werden wir in den kommenden Tagen veröffentlichen. Wir bitten daher um ein wenig Geduld bei aufkommenden Nachfragen. |