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Über 150 Teilnehmer bei der GdP-Fachveranstaltung

GdP Hessen positioniert sich in Sachen Taser (DEIG) für die Polizei

Wiesbaden.

Die GdP Hessen führte heute ihre etwa 4,5-stündige Fachveranstaltung zum Thema DEIG (Distanz-Elektro-Impuls-Gerät) durch. Viele Kolleginnen und Kollegen haben sich in der letzten Zeit an die GdP gewendet und das Thema zu einer möglichen Einführung hinterfragt. Bereits länger sind wir in der Diskussion und bauen auf eine gründliche Fachbewertung, anstatt auf aussagelose Parolen, wie wir es von anderen Gewerkschaften hören. 64.000 Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten bundesweit, davon alleine 3.000 in Hessen im Jahre 2016 sprechen hier eine deutliche Sprache. Wir positionieren uns, bevor wir das Thema in die politische Diskussion bringen werden.

Der Landesvorsitzende der GdP Hessen, Andreas Grün, begrüßte die Teilnehmer im Wiesbadener Dorint-Hotel und blickte auf einen voll besetzten Saal


Andreas Grün
Landesvorsitzender der GdP Hessen

Besonders begrüßte er die innenpolitischen Sprecher aller im Hessischen Landtag vertretenen Fraktionen, im Einzelnen
Alexander Bauer für die CDU, Jürgen Frömmrich für das Bündnis90/Grüne, Nancy Faeser für die SPD, Wolfgang Greilich für die FDP und Hermann Schaus für Die Linke.
Ein ganz besonderes Dankeschön ging an den Landespolizeipräsidenten Udo Münch und die anwesenden Präsidenten aller Präsidien und Behörden.

In einem Impulsreferat zeigte Grün die themenbezogene Grundlage der Diskussion um das DEIG, im Sprachgebrauch auch als "Taser" bekannt.
Es gibt eine bundesweite Diskussion um die Einführung in die Verwendungspraxis der Polizeien in den Ländern, und dies nicht erst seit den jüngsten Ereignissen.
Das DEIG ist in allen Diskussionen nicht unumstritten. 15 europäische Länder haben dies bereits in der Ausstattung ihrer Polizeien integriert.
Eine der wichtigsten Bewertungen ist die Frage der Einstufung in den Polizeigesetzen der Länder, also die Zuordnung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, Waffe oder gar Schusswaffe.
Zentraler Punkt in der Positionierung der GdP ist zudem der Bereich der Ausbildung, Schulung, Fortbildung und Einsatzkonzeption.
Gründlichkeit vor Schnelligkeit, nach diesem Motto hat sich bereits der Bundesfachausschuss der GdP mit diesem Thema in einer Arbeitsgruppe befasst.
Wir nehmen den Ball nun mit dieser Startveranstaltung auf und werden eine hessische GdP-Position in die politische Diskussion überführen.
Während andere inhaltslos fordern, beschäftigen wir uns mit der Sache und bauen auf unsere eigene Fachkompetenz und die Expertenmeinungen derer, die zum Beispiel heute unsere Gastreferenten waren.


Udo Münch
Landespolizeipräsident Hessen
In einem Grußwort bedankte sich der Landespolizeipräsident Udo Münch bei der GdP und zeigte sich erfreut über die gewerkschaftliche Befassung mit diesem Thema.
Den sog. Taser gibt es schon weit über 20 Jahre, ist aber mit dem heutigen Stand wesentlich fortschrittlicher geworden. Die derzeitige Bewertung zeigt deutlich, dass es in der Bewertung der polizeilichen Einsatzintervention ein außerordentlich taugliches Mittel ist.
Die Bewältigung unserer täglichen, besonderen Einsatzsituationen ist in einem 4-stufigen Verfahren aufgebaut.
Er stellt deutlich hervor, dass es aber die zuerst verfügbaren Einsatzkräfte sind, die in solchen gefährlichen Lagen gefordert sind.
Unsere Kolleginnen und Kollegen des Streifendienstes werden also grundsätzlich diejenigen in der Lageerstbefassung sein, Spezialkräfte werden in Regel erst an- und nachgefordert.
LPP Münch hält den DEIG für ein sehr gutes Einsatzmittel und positioniert sich für eine Bewertung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Das Gerät, welches derzeit auf dem Markt verfügbar ist, hält er für die polizeilichen Bedarfe als absolut tauglich.
Er wünschte der Veranstaltung einen guten Verlauf mit sachlichen Diskussionen und einer Positionierung der GdP Hessen im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen.

Für den Bundesfachausschuss Schutzpolizei der GdP Bund (BFA-S), referierte unser Kollege Neureuther aus Rheinland-Pfalz


Björn Neureuther,
Vorsitzender des
BFA-Schutzpolizei
Er ist Direktionsleiter einer größeren Polizeiabteilung und war Mitglied der AG Taser der GdP.
Zu Beginn teilte er mit, dass sich die GdP sehr lange kritisch und eher zurückhaltend mit dem Thema DEIG befasst hat. Bis vor etwa 1 Jahr existierte eher eine ablehnende Stimmungslage.
Es ging im Grundsatz darum, dass man nicht nur alles "haben muss", sondern eine sachliche Auseinandersetzung war erforderlich. Im Jahr 2016 gab es dann die Vorbereitung für ein Positionspapier der GdP zum Thema. In der waffenrechtlichen Bewertung ist das DEIG keine Schusswaffe, jedoch eine Waffe (auch explizit als DEIG so benannt).
Die Grundlage für den Einsatz der Geräte ist immer eine kontrollierbare Lage. Bei Einsatzlagen wie Demos oder in Fußballstadien kann dies somit nicht zielführend sein. Das DEIG bewirkt eine sofortige Muskelblockade und eine komplette Handlungsunfähigkeit, die mehrere Sekunden anhält.
Nach seinem sehr intensiven Darstellungen fasste er kurzum zusammen, dass das DEIG eine sehr positive Begleitung durch die GdP erfährt.
Zentrale Punkte in der Diskussion sind jedoch die Parameter der Einsatz- und Anwendungskonzeption, ein Ausstattungskonzept und die vorbereitende Aus- und Fortbildung in den polizeilichen Einsatztrainings.



Polizeirat Jürgen Sohnemann, Polizeiakademie Hessen
Ausbildungsleiter SE
LtPD Johann-Markus Hans,
Leiter Polizeitechnisches Institut DHPol Münster
Kollege Sohnemann berichtete in seiner ihm eigenen Art und Weise über die Grundkonzeptionen und die bestehenden Einsatzmittel bei der hessischen Polizei.
Die Schwerpunkte in der Anwendung aller Einsatzmittel liegen bei den Menschen, also unseren Kolleginnen und Kollegen.
Unabhängig davon, ob Schlagstock, Pfefferspray, Schusswaffen oder möglicherweise auch DEIG, also Taser, eingesetzt werden, es wird immer der Mensch gefordert sein, der auf ganz bestimmte Situationen reagieren muss.
Sondereinheiten der Polizei benötigen einen Werkzeugkasten unterschiedlichster Einsatzmittel, der auch in vielen Bestückungen vorhanden ist.
Hierzu gehört auch ein Taser. Jürgen sieht dieses Einsatzmittel als sinnvolles Instrument, aber zielgerichtet für die Kolleginnen und Kollegen im Streifendienst.
Er unterstützt umfänglich die Verfügbarkeit von DEIG`en bei der hessischen Polizei, jedoch nicht als Mannausstattung, sondern in einer schnellen Verfügbarkeit bei bestimmten Lagen.
Diese taktischen Begebenheiten kennen wir heute bereits von den Interventionskräften in der Polizei.
Als langjähriger Fachmann auf diesem Gebiet sieht er ein pilotiertes Verfahren als sinnvoll an, um Erfahrungen bei unseren Einsätzen zu erhalten.
Wir haben von Jürgen Sohnemann einen eindrucksvollen Vortrag mit einer klaren Position für die Verwendung eines DEIG im Polizeibereich bei den entsprechenden Erstkräften gehört.
Er wies aber sehr eindringlich darauf hin, dass es zunehmend nicht mehr möglich sein wird, ohne weiteres Aus- und Fortbildungspersonal alle Aufgaben zu bewältigen. Die derzeitigen Beschulungen sind bereits im Grenzbereich des Leistbaren.
Weitere Einsatzmittel wie das DEIG erfordern einen entsprechenden personellen Zuwachs, den es einzufordern gilt.
Der lebendige Vortrag des GdP-Kreisgruppenvorsitzenden des PTI der DHPol begann mit den wissenschaftlichen Entwicklungen und Gutachten zur Gefährlichkeit von DEIGèn.
Im Ergebnis aller bekannten Studien steht für ihn die wichtigste Aussage im Vordergrund:
Ein DEIG ist bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unschädlich und für den Menschen auch ungefährlich!
Es handelt sich bei diesem Einsatzmittel um eine klassische Distanzwaffe, keine Kontaktwaffe. Dies wird in der öffentlichen Darstellung oftmals verwechselt bzw. verkannt.
Kollege Hans stellt in seiner Darstellung die Problematik bei der Einstufung des DEIG unterhalb der Schwelle zur Schusswaffe dar und kommt in der Folge auch zu den Argumentationsproblemen bei der Rechtfertigung der Wahl des mildesten Mittels bei der Einstufung als Waffe/Schusswaffe.
Er persönlich bevorzugt die Einstufung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt.
Ein DEIG wirkt bei allen Menschen. Körperliche Gewalt, Pfefferspray, aber auch Schusswaffeneinsatz zeigt bei manchen Menschen aufgrund von psychischen, alkohol- oder drogenbedingten Beeinträchtigungen keinerlei Wirkung.
Das DEIG ist in solchen Fällen ein absolut verlässliches Instrument.

Er legt neben der positiven Begleitung einer polizeilichen Beschaffung aber großen Wert auf die Ausstattung in Funkwagen, nicht aber als Mannausstattung.

Christian Hoffmeister, Jurist
GdP Bundesvorstand
Martin Textor, LtPD a.D.
ehemaliger Leiter des SEK Berlin
Kollege Hoffmeister referierte über das zwar trockene, aber absolut notwendige Feld der juristischen Bewertung.
Seine Darstellungen gaben die umfangreiche Bewertung der Arbeitsgruppe der GdP Bund wieder, die die verfassungs- straf- und polizeirechtlichen Aspekte berücksichtigten.
Im Endergebnis der AG DEIG begleitet die GdP die Einführung aber positiv und kommt zu felgenden Ergebnissen:
Im Sinne des WaffG ist das DEIG eine verbotene Waffe. Die polizeirechtlichen Bewertungen sind hiervon unabhängig.
In Bezug auf das Polizeirecht in Hessen lässt § 55 Abs. 4 HSOG weitere Waffen zu, wenn die Wirkung nicht größer ist als die der Schusswaffe. Näheres wäre in Verwaltungsvorschriften zu regeln.
Regelungen aus anderen Ländern und Kommentarliteratur lässt eher auf die Einstufung als Waffe (Hilfsmittel) schließen, jedoch immer i.S.d. Polizeirechts.
Hoffmeister machte aus Sicht des Juristen eine Bewertung der verfassungsrechtlichen Grundlage im Abgleich mit bestehendem Polizeirecht.
Zusammenfassend bewerte er die Einführung des DEIG als hilfreich für die Polizei, da es bei bestimmten Einsatzsituationen den Anwendung der Schusswaffe verhindern kann.
Seine Auffassung ist, dass eine klare gesetzliche Rechtsgrundlage im HSOG geschaffen werden muss. Er präferiert die Einstufung als "Polizeiwaffe", diene Mann- sondern Fahrzeugausstattung sein sollte.
Martin war über seine fast gesamte Dienstzeit bei der Berliner Polizei verantwortlich für Sondereinheiten.
Bis zu seiner Pensionierung im Jahre 2005 leitete er SEK-Einheiten als Verantwortlicher des höheren Dienstes an unterschiedlichen Stellen. Er verfügt über einen riesigen Erfahrungsschatz und ist nebenbei seit über 52 Jahren treues GdP-Mitglied!
"Der Taser ist in der Folge nach dem Einsatz eines der mildesten Mittel, die überhaupt zur Verfügung stehen", so seine klare Überzeugung.
Das DEIG erzeugt für 5 Sekunden eine völlige Handlungsunfähigkeit und hat keine negativen gesundheitlichen Folgen aufgrund des Einsatzes des Gerätes.
Er plädiert für die Einstufung im Polizeirecht als Waffe, die nur in bestimmten Fällen zum Einsatz kommen darf. Diskussionen über die rechtlichen und taktischen Möglichkeiten der Einführung hält er für völlig überflüssig. Diese sind jahrelang geführt und abgeschlossen worden.
Zielgruppe der Auszustattenden sollten die erst befassten Kolleg/innen sein, also i.d.R. der Wach- und Streifendienst.
In Berlin wurde der Pilotversuch beim SEK abgeschlossen, seit Dezember 2016 konnte der Innensenator überzeugt werden, diesen Piloten auf den Streifendienst auszuweiten! In 2 Polizeiabschnitten werden nun 20 Freiwillige des Schichtdienstes mit Tasern ausgestattet.
Terrorabwehr ist nur die Spitze der inneren Sicherheit. Unsere Kolleg/innen werden im täglichen Dienst tausendfach mit Situationen konfrontiert, die den Einsatz eines Tasers möglich machen. In 100 Ländern der Welt werden ca. 3,5 Mio. Geräte eingesetzt, auch die präventive Wirkung ist immens.
Am Ende seines Vortrages führte er gemeinsam mit einem Kollegen aus unseren Reihen den beeindruckenden Einsatzes eines Tasers live an einer Puppe vor.

Bilder zur Veranstaltung

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