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Erstes GdP-Verfahren im März 2018 vor dem Verwaltungsgericht terminiert

Klage gegen die Beamtenbesoldung in Hessen

Bekanntermaßen hat die GdP vor allen fünf Verwaltungsgerichten in Hessen Klagen eingereicht, welche die hessische Beamtenbesoldung auf den Prüfstand stellen sollen. Vor den Gerichten in Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel und Wiesbaden sollen die Richter nun den Weg ebnen, eine verfassungsgemäße Besoldung in Hessen zu prüfen. Hierfür haben mit unserem GdP-Rechtsschutz fünf Polizeibeamt/innen als Einzelkläger den Rechtsweg eröffnet. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt hat nun als erstes Gericht in Hessen einen Eröffnungstermin am 12. März 2018 festgelegt. Ein bereits länger durch uns bestrittener Weg mündet nun endlich in gerichtlicher Befassung. Zielorientiert haben wir fünf Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamten ausgewählt, deren Besoldung nun auf den Prüfstand gestellt wird. Wir werden über weitere Ergebnisse zeitnah berichten.

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