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GdP Hessen begrüßt die Aussagen von Innenminister Beuth

Oberster Polizeichef möchte keine Stellenstreichungen bei der Polizei

Klare Absage der GdP zur Kennzeichnungspflicht

Wiesbaden.

Die GdP hat in einem ersten Gespräch unmittelbar nach dem Landesdelegiertentag dem Innenminister unsere Einschätzungen hinsichtlich der Personalsituation bei der hessischen Polizei dargelegt. Wir haben deutlich gemacht, dass der gesamte Apparat schon jetzt deutliche Überlastungserscheinungen zeigt. Wenn, wie im Koalitionsvertrag beabsichtigt, noch zusätzliche Arbeit von der Polizei abverlangt werden soll, dann wird dies nicht ohne zusätzliches Personal zu machen sein. Wir haben keinen Zweifel daran gelassen, dass eine Reduzierung des Personalkörpers der hessischen Polizei zu weiteren Verschlechterungen der jetzt schon hohen gesundheitlichen Belastungen führen wird. Wir begrüßen sehr deutlich die Aussagen von Innenminister Peter Beuth in unterschiedlichen Medien, dass er es nicht für verantwortbar hält, weiteres Personal bei der Polizei zu streichen. Gleichzeitig erteilen wir der beabsichtigten Kennzeichnungspflicht für unsere Kolleginnen und Kollegen im Einsatz eine klare Absage!

Immer neue Kriminalitätsformen müssen ohne Personalzuwachs bearbeitet werden. Ein hoher Krankenstand der zu vielen zusätzlichen Diensten verpflichtet, verschlimmert die Lage zusehends.
Damit einhergehend wird auch die Qualität bei der Bekämpfung von Straftaten unmittelbar leiden.

Jüngste Ergebnisse des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen ergaben beispielsweise, dass vor 20 Jahren 21,6 Prozent der angezeigten Vergewaltigungen zu einer Verurteilung des Täters führten. In 2012 hingegen waren es nur noch 8,4 Prozent.

Ein Hauptgrund dafür sei die Arbeitsüberlastung bei der Polizei. Für einen Rechtsstaat sind diese Befunde problematisch. Auch daran kommt eine verantwortungsvoll betriebene Sicherheitspolitik nicht vorbei. Wir appellieren deshalb eindringlich an die schwarz/grüne Koalition den Vorgaben von Innenminister Peter Beuth zu folgen und kein Personal bei der hessischen Polizei einzusparen.

Die Kennzeichnungspflicht der Polizei im Einsatz lehnen wir nach wie vor ab.

Wir erkennen keine Notwendigkeit für die Einführung der Kennzeichnung. Die Kolleginnen und Kollegen werden damit unter einen Generalverdacht gestellt, sie würden im Einsatz ständig übergriffig werden und die Täter könnten ohne Kennzeichnung nicht ermittelt werden.

Das Gegenteil ist aber der Fall. Es gibt keine schlüssige Begründung für die Einführung der Kennzeichnungspflicht. Außerdem sehen wir durch eine Zwangskennzeichnung insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des betroffenen Beamten verletzt.

Die zwanghafte Verpflichtung der Polizeibeamten, sich auch in geschlossenen Einheiten und bei Großlagen namentlich zu kennzeichnen bzw. zu individualisieren, ist genau das Gegenteil dessen, was angesichts steigender Gewalt gegenüber der Polizei und einer sich radikalisierenden Szene geboten ist. Viele unserer Kolleginnen und Kollegen fürchten Nachstellungen und Bedrohungen bis in die Familien hinein.

Die bisherige freiwillige Kennzeichnung ist völlig ausreichend und hat sich in der Praxis bewährt. Für die Kolleginnen und Kollegen der hessischen Polizei bedeutet die Kennzeichnungspflicht am Ende staatliches Misstrauen und einen weiteren Baustein einer unsensiblen Führungskultur.

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