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Land Hessen zu Ausgleichszahlungen aufgrund Altersdiskriminierung verpflichtet
Wiesbaden/Leipzig Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in dem jahrelangen Rechtsstreit von Beamten und Beamtinnen aus Hessen mit ihrem Arbeitgeber, dem Land Hessen, eine abschließende Entscheidung zur altersdiskriminierenden Besoldung getroffen. In zwei Verfahren aus Hessen hat das Gericht entschieden, dass Beamtinnen und Beamten eine Entschädigung zusteht, die eine Besoldung erhielten, die wesentlich an das Lebensalter anknüpfte. Die Höhe der Entschädigung beläuft sich auf einheitlich 100 Euro für jeden Monat, in dem die Diskriminierung andauerte. Gleichzeitig hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Verpflichtung des Landes Hessen zur Zahlung von 100 Euro/Monat auf den Zeitraum von November 2012 bis Februar 2014 reduziert ist. Die GdP Hessen hat ihre Mitglieder 2011/2012 mit Blick auf die bestehende Rechtslage aufgerufen, entsprechende Anträge zur Besoldung aus der Endstufe des Grundgehaltes zu stellen. Durch unser Bemühen konnten wir damals erreichen, dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen, die einen solchen Antrag gestellt haben, diesen auch unmittelbar gerichtlich durchsetzen mussten. Das Land hat auf unser Betreiben hin auf die Einrede der Verjährung verzichtet und alle gestellten Anträge bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ruhend gestellt. Jeder Antragsteller hat einen solchen Bescheid erhalten. Diese höchstrichterliche Entscheidung ist mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun umgesetzt. Wie im Rahmen der mündlichen Verhandlung des Gerichts bekannt wurde, haben alleine in der hessischen Landesverwaltung rund 30.000 Beamtinnen und Beamte seit 2011/2012 einen Anspruch geltend gemacht. Falls das Urteil endgültig rechtskräftig wird, können sie im Laufe des Jahres mit einer Nachzahlung rechnen. Wir werden die hessische Landesregierung auffordern, die Leipziger Entscheidung zu akzeptieren und nun unter die besoldungsrechtliche Auseinandersetzung einen Schlussstrich zu ziehen.
Historie: Seit nahezu 5 Jahren ist das Thema nun bei der deutschen Gerichtsbarkeit anhängig. Die GdP Hessen hat alle Beamtinnen und Beamten dazu aufgerufen, entsprechende Anträge seit 2011/2012 zu stellen.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abschließend entscheiden. Wir informieren euch weiter, sobald wir belastbare Informationen unserer Anwälte haben.
GdP – wir kümmern uns Der Landesvorstand
Mit freundlichen Grüßen
Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Hessen Wilhelmstr. 60a 65183 Wiesbaden
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