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UNGEREIMTHEITEN BEI DER ÜBERLEITUNG IN DIE NEUEN ERFAHRUNGSSTUFEN
du hältst in diesen Tagen deinen Besoldungsnachweis für März 2014 in der Hand. In der Kopfzeile rechts erkennst du, dass sich deine Stufenbewertung/BDA verändert hat. Auf der Rückseite des Nachweises ist eine kurze Erklärung dazu beschrieben. Bereits Ende Februar hast du ein persönliches Anschreiben der Hessischen Bezügestelle erhalten. Hierin sind alle Informationen zu deinen individuellen Überleitungsmerkmalen beschrieben. Das zum 1. März 2014 wirksam gewordene neue Dienstrecht wirft bei unseren Kolleginnen und Kollegen einige Fragen auf, die wir natürlich sofort aufgegriffen haben und einer Klärung zuführen werden. Grund hierfür sind die Überleitungsregelungen aus dem alten 12-stufigen Tabellensystem der Dienstaltersstufen in das neue 8-stufige System der Erfahrungsstufen. Die GdP Hessen hat bereits eine juristische Prüfung in die Wege geleitet. Über den Hauptpersonalrat der hessischen Polizei wurde die Problematik Herrn Staatssekretär Koch vorgetragen und gleichzeitig um Überprüfung der Angelegenheit ersucht. Wir warten nun auf eine verbindliche Bewertung durch das Innenministerium und das Ergebnis unserer juristischen Prüfung. Sobald Ergebnisse vorliegen werden wir euch weiter informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Hessen Wilhelmstr. 60a 65183 Wiesbaden
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