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Wiesbaden. 16.05.2018

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Notinterventionstraining (NIT) bei der hessischen Polizei

Im September 2016 wurde eine Neuausschreibung (Ersatzbeschaffung) einer Maschinenpistole (Kaliber 9 x 19) nebst Zubehör veranlasst. Spätestens seit der nachvollziehbaren, aber völlig überraschenden Nachricht Ende März 2017, dass das initiierte Beschaffungsvorhaben aufgehoben werden musste, bestand Handlungsbedarf. Mit nicht unerheblichen Folgen für die bis dahin bereits getroffenen Planungen der KoSt. ET, welche die didaktischen Konzepte und die Durchführung bis dahin auch vor dem Hintergrund der neu zu beschaffenden Maschinenpistole konzipiert hatte. Das Konzept für das Notinterventionstraining (NIT) für die hessische Polizei wurde dem Hauptpersonalrat der hess. Polizei im Januar 2017 durch den Leiter der KoSt. ET, Jürgen Sohnemann, inhaltlich vorgestellt. Die GdP Hessen hat sich in einem Expertenforum mit der Gesamtthematik befasst. mehr


Verwaltungsgericht Frankfurt weist erste Klage gegen hessische Besoldung zurück

Am 12. März 2018 stand vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt die erste GdP-Klage gegen die aus unserer Sicht verfassungswidrige Besoldung zur Entscheidung an. Die Hintergründe hierzu sind euch allen zwischenzeitlich bekannt. Die GdP führt an allen fünf Verwaltungsgerichten Klage, vertreten durch Polizistinnen und Polizisten mit GdP-Rechtsschutz. Nun hat das erste Verwaltungsgericht hierzu ein Urteil gesprochen. Im Tenor hat das Gericht die Klage abgewiesen, da die notwendigen Parameter zur Feststellung einer Verfassungswidrigkeit nicht erfüllt sind. Uns liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor, um die Rechtslage für die nächste Instanz zu beschreiben. Wir werden dazu auch die weiteren Entscheidungen der anderen Verwaltungsgerichte abwarten müssen. Unabhängig davon werden wir jedoch zumindest ein Verfahren im Instanzenweg einer Entscheidung dem VGH in Kassel zuführen, weitere Rechtswege natürlich eingeschlossen. Über die weitere Entwicklung werden wir euch auch in dieser Sache auf dem Laufenden halten. mehr


GdP Hessen fordert die Übernahme des Tarifabschlusses für die hessischen Beschäftigten

Die GdP Hessen fordert, den Tarifabschluss bei Bund und Kommunen als Ausgangslage und Orientierung für die hessischen Landesbeschäftigten zu fundamentieren und als Grundlage für die anstehenden Tarifverhandlungen anzunehmen! Heinz Schiskowsky, für Tarifpolitik zuständiger stellv. hessischer GdP–Landesvorsitzender: „Dieser Tarifabschluss ist wegweisend für die Verhandlungen zum TV-H für die Bediensteten des Landes Hessen im Frühjahr 2019. Die GdP fordert die Teilhabe an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung für die Polizeibeschäftigten und damit die Wertschätzung, die sie verdient haben! Für unsere kommunalen Beschäftigten ist dieser Abschluss ein guter Erfolg!" mehr


Diese und weitere Presse-Informationen finden Sie in unserem Nachrichten-Archiv.


 
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