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Übergangsregelungen bei Beamtenbesoldung rechtens

EuGH dämpft die Hoffnungen auf Gehaltsnachzahlungen

Wiesbaden/Luxemburg.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine deutsche Übergangsregelung, mit der die Einstufung von Beamten statt ans Lebensalter jetzt an Berufserfahrung gebunden wird, grundsätzlich gebilligt. In einem Urteil vom Donnerstag entschieden die Richter, auch wenn diese in Berlin angewendete Übergangsregelung auf früherer Altersdiskriminierung beruhe, sei sie nicht rechtswidrig. Das EU-Recht schreibe auch keine rückwirkende Änderung der Besoldung vor. Das Verwaltungsgericht Berlin müsse dennoch prüfen, ob die Bundesrepublik Deutschland haftbar zu machen sei. Zudem entschieden die höchsten EU-Richter, auch eine nationale Regelung, wonach Ansprüche auf Geldleistungen im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht werden müssten, sei nicht zu beanstanden.

Der Europäische Gerichtshof hat die Hoffnung deutscher Beamter auf eine Gehaltsnachzahlung gedämpft. Die höchsten EU-Richter haben die Übergangsregeln für die Besoldung von Beamten des Bundes und des Landes Berlin weitgehend gebilligt.

Sie bestätigten zwar, dass es unzulässig ist, die Besoldung vom Lebensalter abhängig zu machen. Beim Umstieg von einem auf ein anderes Besoldungssystem seien aber Übergangsregelungen legitim. Das EU-Recht schreibe auch nicht vor, dass den durch das alte System diskriminierten Beamten rückwirkend ein Ausgleich gezahlt werden muss.

Der EuGH empfahl deutschen Gerichten zwar zu prüfen, ob Deutschland nicht doch wegen fehlerhafter Umsetzung des EU-Rechts haftbar ist. Allerdings halten die Richter es grundsätzlich für legitim, dass Deutschland strenge Verjährungsfristen für Nachforderungen von Beamten gesetzt hat.

Jüngere Beamte fühlten sich benachteiligt

In dem Rechtsstreit ging es um eine frühere Praxis, die inzwischen geändert wurde. Das einstmals bundesweit geltende Besoldungsrecht hatte die Einstufung eines neuen Beamten ausschließlich von seinem Lebensalter abhängig gemacht.

Seit 2009 wird die Bezahlung im Bund und seit 2011 in Berlin an die Dienstjahre und Leistung gekoppelt. Eine Übergangsregelung für Berliner Beamte orientiert sich aber am bisherigen Gehalt.

Acht Beamte des Bundes und des Landes Berlin hatten geklagt, weil sie noch nach dem Alter eingestuft wurden und sich deswegen diskriminiert fühlten. Jüngere Beamte mit mehr Berufsjahren verdienten dadurch weniger als ältere Neueinsteiger mit weniger Berufserfahrung.

(Quellen: dpa, MDR, EuGH)

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