Übergangsregelungen bei Beamtenbesoldung rechtens
EuGH dämpft die Hoffnungen auf Gehaltsnachzahlungen
Sie bestätigten zwar, dass es unzulässig ist, die Besoldung vom Lebensalter abhängig zu machen. Beim Umstieg von einem auf ein anderes Besoldungssystem seien aber Übergangsregelungen legitim. Das EU-Recht schreibe auch nicht vor, dass den durch das alte System diskriminierten Beamten rückwirkend ein Ausgleich gezahlt werden muss.
Der EuGH empfahl deutschen Gerichten zwar zu prüfen, ob Deutschland nicht doch wegen fehlerhafter Umsetzung des EU-Rechts haftbar ist. Allerdings halten die Richter es grundsätzlich für legitim, dass Deutschland strenge Verjährungsfristen für Nachforderungen von Beamten gesetzt hat.
Jüngere Beamte fühlten sich benachteiligt
In dem Rechtsstreit ging es um eine frühere Praxis, die inzwischen geändert wurde. Das einstmals bundesweit geltende Besoldungsrecht hatte die Einstufung eines neuen Beamten ausschließlich von seinem Lebensalter abhängig gemacht.
Seit 2009 wird die Bezahlung im Bund und seit 2011 in Berlin an die Dienstjahre und Leistung gekoppelt. Eine Übergangsregelung für Berliner Beamte orientiert sich aber am bisherigen Gehalt.
Acht Beamte des Bundes und des Landes Berlin hatten geklagt, weil sie noch nach dem Alter eingestuft wurden und sich deswegen diskriminiert fühlten. Jüngere Beamte mit mehr Berufsjahren verdienten dadurch weniger als ältere Neueinsteiger mit weniger Berufserfahrung.
(Quellen: dpa, MDR, EuGH)
Kommentar zur Entscheidung des EuGH
Schriftliche Urteilsbegründung des EuGH
Erste Bewertung des DGB zum Urteil