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Neues Tarifrecht auch für Tarifbeschäftigte der hessischen Polizei

Bruchmüller: Arbeitszeitregelung auch für Polizeibeamtinnen und -beamte !

Wiesbaden.



Fünf Jahre nach dem Austritt Hessens aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) haben Gewerkschaftsvertreter und Innenminister Bouffier am 6.11.2009 einen neuen Tarifvertrag (TV-H) in Wiesbaden unterzeichnet.
Damit verfügt auch Hessen über ein modernes Tarifrecht, welches an die tarifpolitische Entwicklung im Länderbereich anschließt.

Auf der Grundlage dieses Tarifvertrages fordert die GdP, die ausgehandelte Wochenarbeitszeit für unsere Polizeibeamtinnen und –beamte anzupassen.


....Bereits Ende März 2009 waren die Grundzüge des Tarifvertrages ausgehandelt worden (u.a. Einkommensverbesserung und Wochenarbeitszeit).

In den letzten 6 Monaten war unsere Tarifexpertin Erika Büttner für das Zustandekommen des neuen Tarifvertrags auf der Arbeitsebene mitverantwortlich. „Wir haben einen guten Kompromiss hinbekommen“, so Erika Büttner. Gleichwohl bleibt es bei der Position der GdP: Hessen sollte nicht als einziges Bundesland eine Sonderrolle spielen und ebenfalls zur Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) zurückkehren.

Bei den Tarifverhandlungen konnte die GdP u.a. erreichen, dass für besonders belastende Dienste (Schichtdienst) die 38, 5 Stundenwoche weiterhin Bestand hat.


Um das neue Tarifrecht unseren Kolleginnen und Kollegen näherzubringen werden aktuell in dieser Woche an den Standorten in Gießen, Kassel und Wiesbaden Informations-veranstaltungen für unsere GdP-Mitglieder durchgeführt.
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