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Unverständnis über die Rechtsprechung "Im Namen des Volkes"

Urteil im Schmerzensgeldprozess des Kindsmörder Gäfgen

Frankfurt.

Die Rechtsprechung "Im Namen der Bürgerinnen und Bürger" ist weit entfernt vom öffentlichen Empfinden über deren Gerechtigkeitssinn. Auch unsere Kolleginnen und Kollegen zeigen großes Unverständnis über das Urteil des Frankfurter Landgerichts, das einem Kindsmörder nun auch noch finanzielle Entschädigung zuspricht. Das Opfer und die gemeine Tat des Magnus Gäfgen rücken immer weiter in den Hintergrund.






"Wenn ein Täter das System Rechtsstaat "benutzen" kann, um seinen Willen durchzusetzen und auch noch in der medialen Darstellung ein Podium erhält, dann stellt sich in der Tat die Frage, ob das Urteil pro Gäfgen etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat" , so Peter Wittig von der GdP Hessen.

Wir als Gewerkschaft der Polizei verurteilen zutiefst diese Entscheidung zugunsten des Täters.
Die Verharmlosung seiner Tat erhält damit weiteren Nährboden.

Natürlich müssen alle polizeilichen Maßnahmen auf dem Rechtsstaatsprinzip basieren. Darüber sind sich unsere Kolleginnen und Kollegen bewusst und täglich damit konfrontiert.

Die enorme psychische Belastung in Extremsituationen wie im Fall Gäfgen macht deutlich, dass die polizeiliche Tätigkeit oft an Grenzen stößt.


Herausgeber:
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Hessen, Wilhelmstraße 60 a, 65183 Wiesbaden
GdP-Landesbezirk Hessen, Peter Wittig, Tel. 0611-99227-50, Email: gdphessen@t-online.de
Homepage: www.gdp.de/hessen
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