Innenminister verzichtet auf die "Einrede der Verjährung"
GdP erreicht einen wichtigen Etappensieg für unsere Wachpolizisten
Allen Antragstellern gehen keine Ansprüche aus 2013 verloren
Bislang wurden zahlreiche Verfahren in der ersten bzw. zweiten Instanz vor den Arbeitsgerichten (AG und LAG) zugunsten der Wachpolizisten entschieden. Es ist derzeit nicht absehbar, ob das Land Hessen die bisherigen Entscheidungen anerkennt oder das Bundesarbeitsgericht anrufen wird.
Die GdP Hessen ist nach der letzten Entscheidung vor wenigen Wochen unverzüglich an Innenminister Beuth persönlich herangetreten und hat darum gebeten, dass das Land Hessen bei allen bereits gestellten Anträgen auf Höhergruppierung in die EG 9 TV-H auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
Dies ist entscheidend dafür, dass keine (Differenz)-Ansprüche aus dem Jahr 2013 verloren gehen. Denn dies wäre am 31.12.2016 so eingetreten.
Heute, am 18.11.2016 wurde uns mitgeteilt, dass der Innenminister auf die Einrede der Verjährung bei den gestellten Anträgen verzichtet. Das bedeutet, dass für alle, die einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt und noch nicht den Klageweg beschritten haben, keine Ansprüche verloren gehen und sie nicht gezwungen sind, bis 31.12.2016 eine Klage auf den Weg zu bringen.
Die GdP Hessen arbeitet weiter an einer politischen Lösung, um die Rechte unserer Mitglieder der Wachpolizei durchzusetzen.
Wir bleiben weiter für euch am Ball!
Interview mit dem Landesvorsitzenden Grün zum Thema
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