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Altersdiskriminierende Besoldung endlich vor der Entscheidung des BVerwG
Seit nahezu 5 Jahren ist das Thema nun bei der deutschen Gerichtsbarkeit anhängig. Die GdP Hessen hat alle Beamtinnen und Beamten dazu aufgerufen, entsprechende Anträge seit 2011/2012 zu stellen. Für diejenigen, die dem Aufruf gefolgt sind, hat es bedeutet, dass sie ihre Ansprüche geltend gemacht haben. In der Folge haben alle einen Rechtsmittelbescheid erhalten, der das Ruhen des Verfahrens beinhaltete, bis ein höchstes deutsches Gericht Recht gesprochen hat und damit europäisches in nationales Recht umgesetzt hat. Unzählige Verfahren und einige Jahre weiter stehen wir nun kurz vor der Ziellinie. DAs Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig verhandelt heute den Sachverhalt abschließend. Ob und inwieweit die Ansprüche auch für unsere Kolleginnen und Kollegen gelten, werden wir mit dem Urteil und der schriftlichen Begründung erhalten. Die Auseinandersetzung zur Frage der altersdiskriminierenden Besoldung in Hessen, die bis zur Überleitung in das hessische Besoldungsgesetz zum 01.03.2014 galt, kommt nun in die entscheidende Phase. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte bereits im letzten Jahr entschieden (1 A 1926/15 und 1 A 1927/15):
Heute wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abschließend entscheiden. Wir informieren dich weiter, sobald das Urteil feststeht und wir belastbare Informationen unserer Anwälte haben.
Mit freundlichen Grüßen
Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Hessen Wilhelmstr. 60a 65183 Wiesbaden
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