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Verordnen statt verhandeln!

Einseitiges Vorgehen der Regierungsfraktionen beim Thema Beamtenbesoldung ist weiterhin unerträglich

Anstatt vertrauensvolle und öffentlich zugesagte Gespräche bei der Besoldungsreparatur in Hessen zu führen, vollendet die Landesregierung ihre Ignoranz gegenüber den Gewerkschaften, indem sie einen Gesetzentwurf zur Besoldungsreparatur veröffentlicht.

Das für den 11.11.2022 terminierte Gespräch mit den DGB-Einzelgewerkschaften ist somit nur noch das Verkünden geschaffener Tatsachen. Der völlig unzureichende Gesetzentwurf zur Besoldung wird also als Fraktionsgesetz in den Hessischen Landtag eingebracht.
Für Innenminister Beuth scheint es keine Grenzen zu geben - weder das Wort des Ministerpräsidenten noch die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsformen. Die DGB-Gewerkschaften als Vertretung der Beamt*innen wurden komplett außen vorgelassen. Das ist blanker Hohn. Der Innenminister beschädigt das Vertrauen der Bediensteten und schadet dem Ruf des öffentlichen Dienstes in Hessen“, so der Bezirksvorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph.

GdP Vorsitzender Jens Mohrherr: Nun scheint aber der Druck so groß geworden zu sein, dass schleunigst und unabgestimmt das Fraktionsgesetz in die Öffentlichkeit getragen wurde. Ganz klar: die Beamtinnen und Beamten haben einen Rechtsanspruch (!) darauf, dass sie die durch höchstrichterliche Rechtsprechung zustehenden Geldleistungen bzw. Ausgleichszahlungen auch erhalten. Wer da glaubt, mit vorgezogenen Prozentsätzen festgestelltes Unrecht kompensieren zu können, der irrt!

Durch die Pläne der Landesregierung wird zudem keine verfassungsgemäße Besoldung herstellt. Dies ist auch gar nicht beabsichtigt, wie im Gesetzentwurf selbst dargestellt wird: „Dieses Gesetz zielt deshalb nicht darauf ab, die Schließung der vom VGH für Hessen festgestellten Alimentationslücke hinsichtlich des Abstandes der Netto- zur Mindestalimentation (…) vollständig zu erreichen, sondern es sollen (…) erste Maßnahmen (…) ergriffen werden.“

Rudolph: „Das ist ein Skandal in Form und Inhalt. Die Alimentation ist nach der Reform genauso verfassungswidrig wie vor der Reform. Das ist fortgesetzter Verfassungsbruch und nicht hinzunehmen. Der notwendige Abstand zur Grundsicherung wird nicht hergestellt. Durch die verfassungswidrige Besoldung mindestens seit 2013 hat die Landesregierung Milliardensummen auf dem Rücken ihren Bediensteten eingespart. Die Beamt*innen müssen sich an Recht und Gesetz halten, das erwarten wir auch vom Dienstherrn.

Dass andere Organisationen der Beamt*innen dieses Vorgehen mittragen, ist für den Deutschen Gewerkschaftsbund völlig unverständlich und mit aktiver Interessenvertretung nicht zu vereinbaren.

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