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„Booster-Impfungen und Dienstunfallschutz JETZT!“

Diskutiert wurde genug – Kein Grund zu weiterem Abwarten – Entscheidungen jetzt

„Wir müssen nun nach vorne blicken und die Fehler der Vergangenheit dürfen sich nicht wiederholen. Es hat lange Diskussionen und enormen Druck der GdP gebraucht, bis im April 2021 die Regierung schließlich die Impfungen für alle Polizeibeschäftigten freigegeben hat. Es ist ein Leichtes, dies nun ebenso für die Booster-Impfungen zu tun“, so der GdP-Landesvorsitzende Jens Mohrherr am 15. November 2021.

Die „vierte Welle“ treibt die aktuellen Covid-19-Fallzahlen auf immer neue Rekordwerte. Die Polizeibehörden sind organisatorisch vorbereitet, es fehlt einzig an der Entscheidung von Innenminister Beuth (CDU).

Unter Experten herrscht weitestgehend Einigkeit darüber, dass eine dritte Impfung die aktuelle Welle brechen kann. Zudem zeigt die zunehmende Zahl von Impfdurchbrüchen, dass eine Auffrischung der bestehenden Impfungen dem Gesundheitsschutz zuträglich und früher oder später für alle Geimpften auch notwendig ist.

Nimmt der Innenminister die Gesundheitsfürsorge der Polizeibeschäftigten eigentlich ernst?
„Es gleicht ja gerade einem Deja-Vu“, so der Landesvorsitzende Mohrherr. „Ähnlich wie bei der ersten Impfwelle zögert und zaudert der Innenminister bei der Entscheidung, den Polizeibeschäftigten die Booster-Impfung zu gewähren. Landesweit warten die Beschäftigten darauf, nach Ablauf der von der StIKO vorgegebenen Wartefrist die 3. Impfung zu erhalten. Zunehmende Impfdurchbrüche machen auch bei unseren Beschäftigten nicht halt“, so Mohrherr.

Das Angebot und die Abwicklung der Impfungen müssen vom Dienstherren unterstützend organisiert werden, und zwar umgehend!
Die GdP fordert daher, dass der notwendige und vorhandene Impfstoff schnell verfügbar gemacht und die Impfungen der Kolleginnen und Kollegen wieder fortgesetzt werden.

Dienstunfallschutz muss auch gewährt werden!
Im täglichen Dienst ist es Polizeibeschäftigten häufig unmöglich, den pandemiebedingt erforderlichen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Auch lasse sich der direkte Kontakt zu anderen Menschen im Polizeivollzug naturgemäß nicht verhindern. Die GdP weist zudem darauf hin, dass sich das Land Hessen noch immer weigert, die Anerkennung einer im Dienst zugezogenen Corona- Infektion als Dienstunfall anzuerkennen.

Wir brauchen keine neuen monatelangen Diskussionen; die Erfahrungen sollten uns eine Lehre sein. Nun sind Entscheidungen gefragt. Handeln Sie also, Herr Minister Beuth, Sie haben die Verantwortung für die Gesunderhaltung unserer Kolleginnen und Kollegen!

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