Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage gefordert:
"Polizeiberuf hinterlässt tiefe Spuren über Ruhestandsgrenze hinaus!"
Die Landesbezirke Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz sowie der Bezirk Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei fordern solidarisch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.
"Die Föderalismusreformen haben in der bundesdeutschen Polizei bei Besoldung, Zulagen und sonstigen sozialen Verhältnissen einen Flickenteppich hinterlassen, der nicht mehr hinzunehmen ist", betonen die GdP-Aktivisten.
Immer mehr werde das auch für die Dienstherren zum Problem, beispielsweise bei der Werbung um geeignete Polizeibewerber oder bei länderübergreifenden Versetzungen, betont Jörg Radek, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP ist.
Immer mehr werde das auch für die Dienstherren zum Problem, beispielsweise bei der Werbung um geeignete Polizeibewerber oder bei länderübergreifenden Versetzungen, betont Jörg Radek, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP ist.
Sabrina Kunz, die Vorsitzende der GdP Rheinland-Pfalz, springt ihm bei: "Der Polizeiberuf ist anspruchsvoll und hinterlässt bei den Kolleginnen und Kollegen auch über die Ruhestandsgrenze hinaus tiefe Spuren bis hin zu einer spürbaren Verkürzung der Lebenserwartung. Da ist es nur gerecht und folgerichtig, dass sich die Polizeizulage auf die Höhe der Pensionszahlung auswirkt."
Andreas Grün und David Maaß, Landesvorsitzende in Hessen bzw. dem Saarland, bringen es auf den Punkt: "Warum soll ein Polizeipensionär in Bayern dem Dienstherrn mehr wert sein, als in anderen Ländern?"