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Dieselfahrverbot

Die tauben Ohren der Hamburger Politik !

GdP Hamburg zur Diskussion um Diesel-Fahrverbote: Aufgabenbücher der Polizei sind schon jetzt überfüllt!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Städten zulässig sind. Nun stellt sich die Frage, wer das Verbot kontrollieren soll. Der Fachbereich Schutzpolizei der GdP Hamburg hat dazu eine deutliche Meinung;

Es ist nicht die Aufgabe der Polizei, ein solches Diesel-Fahrverbot in Hamburg zu
kontrollieren! Das Ziel polizeilicher Verkehrsüberwachung ist die Erhöhung der
Verkehrssicherheit. Dazu gehört es, Verkehrsgefahren zu identifizieren, notwendige
Gegenmaßnahmen umzusetzen, Verkehrsunfälle zu verhindern bzw. die Folgen zu
reduzieren sowie Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Der
Verstoß gegen Abgasgrenzwerte beeinträchtigt hingegen nicht die Verkehrssicherheit.
Die Überwachung und Kontrolle ist in diesem Fall keine originäre Aufgabe für die Polizei,
sondern liegt insbesondere bei spezialisierten Stellen (z.B. DEKRA, TÜV, BAG).
Darüber hinaus wird seit Jahren eine echte Aufgabenkritik für die Polizei gefordert. Immer
mehr Aufgaben und Einsatzanlässe, wie z.B. beim Hafengeburtstag. Wieso spricht
eigentlich niemand über Dieselfahrverbote auf der Elbe?
Aus Sicht der GdP werden die Fahrverbote zu Ausweichverkehr in den angrenzenden
Wohnstraßen führen und hier die Gefahren für die Anwohner unnötig erhöhen, da die
Wohngebiete für einen solchen Verkehrsanstieg überhaupt nicht ausgelegt sind.
Wir wehren uns dagegen, die Polizei Hamburg für plakative Werbeeinsätze für politische
Grundsatzdiskussionen einzusetzen und fordern den Umweltsenator auf, ein echtes
Konzept vorzulegen. Für Wettbewerbe nach dem Motto, Hamburg war die erste Stadt
mit einem Fahrverbot, hat die Polizei Hamburg keine Zeit!
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