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Pflicht zur Fürsorge durch den Dienstherrn

Dienstlichen Rechtsschutz verbessern!

Schutz vor dem Pranger im Netz gewährleisten!

Vielen Kolleginnen und Kollegen ist es nicht bekannt, aber es gibt ihn wirklich: den dienstlichen Rechtsschutz, der bei bestimmten Voraussetzungen und dem dienstlichen Interesse bei Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben oder hoheitlicher Befugnisse greifen soll.

In den sozialen Medien werden immer wieder Videos verbreitet, welche Kolleginnen und Kollegen bei ihren Vollzugsaufgaben im täglichen Dienst zeigen.
Gerade in Zeiten, in denen die Kolleginnen und Kollegen mehr denn je zum Objekt von Voyeuren im Internet werden und sich immer wieder ungerechtfertigten Unterstellungen ausgesetzt sehen, muss von der Politik ein Signal der Wertschätzung und der Rückendeckung gesendet werden. Gerade dies ist dem Fürsorgeaspekt durch den Dienstherrn geschuldet!

Wir fordern die Freie und Hansestadt Hamburg eindringlich auf, sich in entsprechenden Fällen hinter die Kolleginnen und Kollegen zu stellen und den dienstlichen Rechtsschutz zu reformieren.


    1. Dienstlicher Rechtsschutz auch zum Schutz von Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten!

    2. Umfassende Gewährung und Kostenübernahme!

    3. Dienstlicher Rechtsschutz an erster Stelle!

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