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Carl-Cohn-Straße: Ledigenwohnheim unbewohnbar

GdP fordert unbürokratische Unterstützung der Anwärterinnen und Anwärter!

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Das Ledigenwohnheim in der Carl-Cohn-Straße ist aufgrund gravierender hygienischer und baulicher Mängel unbewohnbar. Rattenkot, durchfeuchtete bzw. mit Schimmel übersäte Wände, gebundenes Asbest (angeblich nicht gesundheitsschädlich) zwingen dazu, die 39 zum 01.02.2015 avisierten neuen Kolleginnen und Kollegen nicht einziehen zu lassen.

Für die derzeit 179 Bewohner - davon etwa 50, die vor der Verlängerung des Mietverhältnisses standen - werden bis zum 31.07.2015 das Gebäude räumen müssen.

Es rächt sich, dass das seit Jahren bekannte und immer wieder monierte Problem auf die lange Bank geschoben wurde. Mit hoher Wahrscheinlichkeit lässt sich das Gebäude nicht mehr sanieren.

Nach unseren Informationen ist man seitens der Polizeiführung bemüht, im ganzen Stadtgebiet entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten zu finden.

Die Bewohner des Ledigenwohnheimes zahlen 202 Euro im Monat – was ist, wenn die neue Unterkunft teurer wird?

Die GdP fordert für diesen Fall die Übernahme der Differenzkosten und dafür eine verbindliche Zusage der Behördenleitung.

Seit Jahren setzt sich die GdP für bezahlbaren Wohnraum für Anwärterinnen und Anwärter ein und hat deshalb das Auszubildendenwerk unterstützt. In Wandsbek entsteht aktuell ein Wohnheim mit 156 Plätzen. 10 % der Plätze sind für Polizeianwärterinnen und -anwärter vorgesehen.

Die GdP bietet darüber hinaus ihre Mitwirkung bei der Problemlösung an - denn lamentieren hilft jetzt nicht weiter - nun müssen wir alle für unseren Nachwuchs zusammen stehen.

Der Landesvorstand

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