Institut für Rechtsmedizin bietet Unterstützung an!
Gewalt gegen Polizeibeamte
GdP führte Gespräch mit dem Institut für Rechtsmedizin!
Dabei sind die Gutachten des IfR unanfechtbare Grundlagen für die Bearbeitung von Dienstunfällen und werden auch von den Gerichten als unumstößliche Beweise gewertet.
Die GdP nimmt die Anmerkungen von Frau Dr. med. Seifert zum Anlass, diese in der Kollegenschaft zu verbreiten.
Das IfR (Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalt – Frau Dr. med. Seifert) ist erreichbar unter der Tel.-Nr.:
74105 - 2127
Euer
Fachbereich Schutzpolizei
Die GdP nimmt die Anmerkungen von Frau Dr. med. Seifert zum Anlass, diese in der Kollegenschaft zu verbreiten.
Das IfR (Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalt – Frau Dr. med. Seifert) ist erreichbar unter der Tel.-Nr.:
74105 - 2127
Euer
Fachbereich Schutzpolizei