Zum Inhalt wechseln

Institut für Rechtsmedizin bietet Unterstützung an!

Gewalt gegen Polizeibeamte

GdP führte Gespräch mit dem Institut für Rechtsmedizin!

In einem Gespräch des Fachbereiches Schutzpolizei mit Frau Dr. med. Seifert, Institut für Rechtsmedizin (IfR), stellte diese fest, dass Straftäter vor Gericht häufig nur deshalb „davon kommen“, weil „viel zu viele Kolleginnen und Kollegen ihre erlittenen Verletzungen nicht durch das IfR begutachten und dokumentieren lassen!“

Dabei sind die Gutachten des IfR unanfechtbare Grundlagen für die Bearbeitung von Dienstunfällen und werden auch von den Gerichten als unumstößliche Beweise gewertet.
Die GdP nimmt die Anmerkungen von Frau Dr. med. Seifert zum Anlass, diese in der Kollegenschaft zu verbreiten.
Das IfR (Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalt – Frau Dr. med. Seifert) ist erreichbar unter der Tel.-Nr.:

74105 - 2127

Euer
Fachbereich Schutzpolizei
This link is for the Robots and should not be seen.