Dienststelle schränkt unzulässig Streikrecht ein !!!
Dazu fordert die Dienststelle die Beschäftigten u.a. auf, eine Vereinbarung zur
"Notdienstbestellung bei Streik"
zu unterschreiben.
Fragen des Vorgehens bei Streikmaßnahmen, auch die Bestimmung von sog. "Notdienstbereichen" müssen jedoch in jedem Einzelfall zwischen oberster Dienstbehörde und GdP / Verdi abgestimmt und vereinbart werden - dies ist bisher nicht geschehen!!!
Wir halten das Vorgehen der Dienststelle deshalb für rechtswidrig und bitten unsere Kolleginnen und Kollegen, diese Vereinbarung nicht zu unterschreiben. Die Teilnahme an Streiks - auch Warnstreiks - ist ein grundrechtlich gesichertes Recht jedes gewerkschaftlich organisierten Tarifbeschäftigten - durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt. Dies Recht lassen wir uns nicht einfach wegnehmen!
Bei Rückfragen stehen die Kollegen André Bunkowsky (0177-5281482), Rolf Thiel (0177-3424583), Sylvia Silvester (0163-6137632) und Jürgen Lamp (040/280896-0) zur Verfügung.
Wir werden weiter berichten!
GdP- Tarifkommission Hamburg 01.03.2005
"Notdienstbestellung bei Streik"
zu unterschreiben.
Fragen des Vorgehens bei Streikmaßnahmen, auch die Bestimmung von sog. "Notdienstbereichen" müssen jedoch in jedem Einzelfall zwischen oberster Dienstbehörde und GdP / Verdi abgestimmt und vereinbart werden - dies ist bisher nicht geschehen!!!
Wir halten das Vorgehen der Dienststelle deshalb für rechtswidrig und bitten unsere Kolleginnen und Kollegen, diese Vereinbarung nicht zu unterschreiben. Die Teilnahme an Streiks - auch Warnstreiks - ist ein grundrechtlich gesichertes Recht jedes gewerkschaftlich organisierten Tarifbeschäftigten - durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt. Dies Recht lassen wir uns nicht einfach wegnehmen!
Bei Rückfragen stehen die Kollegen André Bunkowsky (0177-5281482), Rolf Thiel (0177-3424583), Sylvia Silvester (0163-6137632) und Jürgen Lamp (040/280896-0) zur Verfügung.
Wir werden weiter berichten!
GdP- Tarifkommission Hamburg 01.03.2005