Zum Inhalt wechseln

Dienststelle schränkt unzulässig Streikrecht ein !!!

Hamburg.

GdP und Verdi haben in der vergangenen Woche zu ersten Warnstreiks aufgerufen, um die Landesregierung zur Übernahme der von Bund und Kommunen unterzeichneten Tarifverträge für den öffentlichen Dienst zu bewegen. Die Polizeiführung übt nun Druck auf Angestellte und Arbeiter aus, um Warnstreiks und Streiks zu behindern bzw. zu verhindern.

Dazu fordert die Dienststelle die Beschäftigten u.a. auf, eine Vereinbarung zur


"Notdienstbestellung bei Streik"

zu unterschreiben.
Fragen des Vorgehens bei Streikmaßnahmen, auch die Bestimmung von sog. "Notdienstbereichen" müssen jedoch in jedem Einzelfall zwischen oberster Dienstbehörde und GdP / Verdi abgestimmt und vereinbart werden - dies ist bisher nicht geschehen!!!

Wir halten das Vorgehen der Dienststelle deshalb für rechtswidrig und bitten unsere Kolleginnen und Kollegen, diese Vereinbarung nicht zu unterschreiben. Die Teilnahme an Streiks - auch Warnstreiks - ist ein grundrechtlich gesichertes Recht jedes gewerkschaftlich organisierten Tarifbeschäftigten - durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt. Dies Recht lassen wir uns nicht einfach wegnehmen!

Bei Rückfragen stehen die Kollegen André Bunkowsky (0177-5281482), Rolf Thiel (0177-3424583), Sylvia Silvester (0163-6137632) und Jürgen Lamp (040/280896-0) zur Verfügung.

Wir werden weiter berichten!


GdP- Tarifkommission Hamburg 01.03.2005
This link is for the Robots and should not be seen.