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ACAB – eben nicht 8 Cola 8 Bier…

All COPS ARE BASTARDS (ACAB) - Keine Beleidigung?

Immer öfter stehen Kolleginnen und Kollegen insbesondere bei Großveranstaltungen Personen gegenüber, die das Buchstabenkürzel ACAB tragen, hochhalten oder anderweitig verwenden. Diese weithin bekannte Buchstabenkombination drückt den Hass und die Verachtung aus, dem die Kolleginnen und Kollegen ausgesetzt sind.

Mittlerweile gibt es einen schwunghaften Internethandel mit entsprechend gekennzeichneten Utensilien.

In der uneinheitlichen Rechtsprechung zeichnet sich ab:

Strafbarkeit gem. § 185 StGB, wenn das Kürzel ACAB eindeutig auf einen individualisierbaren Polizeibeamten bezogen wird.
Keine Strafbarkeit (!), wenn kein bestimmter Beamter – sondern alle anwesenden Beamten – gemeint sein könnten. (LG Karlsruhe vom 08.12.2011unter Einkassierung des Urteils des AG Karlsruhe vom 12.05.2011).

Die Gewerkschaft der Polizei stellt fest:

Juristische und weltfremde Spitzfindigkeiten helfen nicht weiter. Wer mit dem Buchstabenkürzel ACAB auftritt, beleidigt ganz bewusst alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen. Die Annahme des LG Karlsruhe, es könnten ja auch alle „Polizeibeamten in der Welt“ gemeint gewesen sein, ist deshalb an Realitätsferne nicht zu überbieten.

Deshalb ist die Forderung der GdP klar:

Das Zeigen der Buchstaben ACAB gegenüber anwesenden Kolleginnen und Kollegen muss strafbar sein – wenigstens aber als Ordnungswidrigkeit (§ 118 OwiG, „Grob anstößige Handlungen“ zu verfolgen sein.
Die Dienststelle wird gebeten, hier eine klare Leitlinie vorzugeben.

Landesfachbereich SCH Hamburg, 30.05.2012
der GdP -AG LBP-
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