Zum Inhalt wechseln

GdP-Forderung nach Bereitschaftsdienst der Justiz

Der aktuelle Umstand, dass in Hamburg zur Nachtzeit und am Wochenende kein Bereitschaftsdienst der Hamburger Justiz zur Verfügung steht und es deswegen im Rahmen von Anordnungen bei Blutprobenentnahmen zu zeitlichen Verzögerungen kommt, ist aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nicht hinnehmbar.

„Bei der momentanen Einsatzbelastung der Hamburger Polizei ist es unverantwortlich, dass eine Streifenwagenbesatzung bis zu fünf Stunden mit einer Blutprobenentnahme beschäftigt ist", machte der Landesvorsitzende Uwe Koßel deutlich.

Er betonte ausdrücklich: "In einem solchen Fall müssen schnelle, rechtsstaatliche Entscheidungen her, die uns in einer solchen Situation nur ein Richter liefern kann.
Deshalb ist es unverzichtbar, dass in Hamburg rund um die Uhr Justiz greifbar ist.“

Die Forderung des neuen Generalstaatsanwalts Herrn Lutz von Selle nach einem Bereitschaftsdienst wird von Seiten der GdP ausdrücklich begrüßt.
This link is for the Robots and should not be seen.