GdP setzt sich weiterhin für den Verbleib der Straßenverkehrsbehördlichen Angelegenheiten bei der Polizei ein
Den Vertretern der GAL wurde deutlich gemacht, dass alle Polizisten in diesen Bereichen insbesondere durch Erfahrungen aus dem polizeilichen Alltag ein enormes Fachwissen haben, das nicht so einfach auf Beschäftigte der Bezirksämter zu übertragen ist. Beschäftigte der Bezirksämter, die nach Wunsch einiger Hamburger Politiker den Bereich übernehmen sollten, müssten erst geschult werden und das mit Sicherheit mit einem nicht unerheblichen Aufwand. Die gesamte Umorganisation muß auch unter den Aspekten der knappen Finanzen betrachtet werden. Eine Umorganisation macht auch aus diesem Grund keinen Sinn.
U. a. folgende Gründe sprechen gegen eine Verlagerung auf die Bezirksämter:
· Keine Behörde hat auf diesem Gebiet soviel Fachkompetenz erworben wie die Polizei (Straßenverkehrsrechtliche Kenntnisse, Erkennen von Unfallschwerpunkten, Beobachtung und Beurteilung straßenverkehrlicher Probleme, Verkehrsregelung usw.)
· Reduzierung der Bürgernähe von 31 PK’s auf 7 Bezirksämter
· das Personal der Polizei kann nicht ohne weiteres von der Polizei auf den Bereich der Bezirksämter verschoben werden.
· eine Beschleunigung von Verwaltungsabläufen ist nicht zu erwarten.
· zusätzlicher Aufwand würde entstehen, da die Polizei nach Bundesrecht (u.a. § 45 StVO) ohnehin beteiligt werden muss
· soziale Aspekte auch auf Grund des Dienst- bzw. Lebensalters von Polizistinnen und Polizisten
U. a. folgende Gründe sprechen gegen eine Verlagerung auf die Bezirksämter:
· Keine Behörde hat auf diesem Gebiet soviel Fachkompetenz erworben wie die Polizei (Straßenverkehrsrechtliche Kenntnisse, Erkennen von Unfallschwerpunkten, Beobachtung und Beurteilung straßenverkehrlicher Probleme, Verkehrsregelung usw.)
· Reduzierung der Bürgernähe von 31 PK’s auf 7 Bezirksämter
· das Personal der Polizei kann nicht ohne weiteres von der Polizei auf den Bereich der Bezirksämter verschoben werden.
· eine Beschleunigung von Verwaltungsabläufen ist nicht zu erwarten.
· zusätzlicher Aufwand würde entstehen, da die Polizei nach Bundesrecht (u.a. § 45 StVO) ohnehin beteiligt werden muss
· soziale Aspekte auch auf Grund des Dienst- bzw. Lebensalters von Polizistinnen und Polizisten
Probleme, die im örtlichen politischen Bereichen zwischen der Ortspolitik und Verwaltungen entstanden sind, sind mit Sicherheit auch auf andere Weise zu lösen. Das Schaffen von neuen Strukturen ist nie ein Allheilmittel. Die Polizei hat schon jetzt gute Kontakte zu den jeweiligen Bezirkspolitikern. Vielleicht muss dies noch ein wenig von beiden Seiten intensiviert werden.
Wir empfehlen folgende Lösung: Redet miteinander und schafft Klärung!! Verändert nicht gleich die gesamte Welt und alles Bewährte. Es gibt sonst neue Probleme.
Der Landesvorstand