GdP unterzeichnet nach langwierigen Verhandlungen Notdienstvereinbarung mit der Polizeiführung
verhandlungsberechtigte DGB-Gewerkschaft hat deutlich gemacht, dass es ein
verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf Kampfmaßnahmen auch in der Polizei
gibt - die Anordnung, Angestellte in der Polizei dürften nicht an
Maßnahmen teilnehmen, wurde - auch unter Inanspruchnahme von Rechtsmitteln
zurückgenommen. Wir haben von Anfang an darauf gedrängt, dass auch in
sicherheitsrelevanten Bereichen der Polizei zum Streik aufgerufen werden
darf - die Polizeiführung wollte im Rahmen von einseitig ausgeführten
Anordnungen für bestimmte Bereiche (insbesondere Objektschutz) KEINE
Angestellten freistellen.
GdP-Chef André Bunkowsky unterzeichnet die Notdientsvereinbarung
Tarifexperte Rolf Thiel hat das Verfahren intensiv begleitet.
Nachdem wir unsere fachliche Position durchsetzen konnten, unterschrieb
heute der Landesvorsitzende der GdP, André Bunkowsky zusammen mit dem
Leiter der Landespolizeiverwaltung eine Notdienstvereinbarung
unterzeichnet.
Nunmehr können in ALLEN Bereichen der Polizei die in der GdP organisierten
Tarifbeschäftigten an Streikmaßnahmen teilnehmen. Für die
sicherheitsrelevanten Bereiche wurden einvernehmlich prozentuale
Regelungen vereinbart. Über diese werden wir kurzfristig berichten.
Die GdP hat erreicht, dass ihre tarifbeschäftigten Mitglieder unter
rechtlicher und finanzieller Absicherung von ihrem grundrechtlich
verbrieften Streikrecht Gebrauch machen können!
Für die unmittelbar anstehenden möglichen Streikmaßnahmen laden wir auch
jetzt schon die anderen Berufsvertretungen ein, sich mit uns an
Protestmaßnahmen zu beteiligen. Unabhängig von vereinzelten
Unstimmigkeiten sehen wir die gemeinsame Meinungskundgabe als einzig
zielführende und erfolgreiche Möglichkeit der Proteste ggü. den
Arbeitgebern an.
Pressestelle der GdP
André Bunkowsky
Landesvorsitzender
0177-5281482
verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf Kampfmaßnahmen auch in der Polizei
gibt - die Anordnung, Angestellte in der Polizei dürften nicht an
Maßnahmen teilnehmen, wurde - auch unter Inanspruchnahme von Rechtsmitteln
zurückgenommen. Wir haben von Anfang an darauf gedrängt, dass auch in
sicherheitsrelevanten Bereichen der Polizei zum Streik aufgerufen werden
darf - die Polizeiführung wollte im Rahmen von einseitig ausgeführten
Anordnungen für bestimmte Bereiche (insbesondere Objektschutz) KEINE
Angestellten freistellen.
GdP-Chef André Bunkowsky unterzeichnet die Notdientsvereinbarung
Tarifexperte Rolf Thiel hat das Verfahren intensiv begleitet.
Nachdem wir unsere fachliche Position durchsetzen konnten, unterschrieb
heute der Landesvorsitzende der GdP, André Bunkowsky zusammen mit dem
Leiter der Landespolizeiverwaltung eine Notdienstvereinbarung
unterzeichnet.
Nunmehr können in ALLEN Bereichen der Polizei die in der GdP organisierten
Tarifbeschäftigten an Streikmaßnahmen teilnehmen. Für die
sicherheitsrelevanten Bereiche wurden einvernehmlich prozentuale
Regelungen vereinbart. Über diese werden wir kurzfristig berichten.
Die GdP hat erreicht, dass ihre tarifbeschäftigten Mitglieder unter
rechtlicher und finanzieller Absicherung von ihrem grundrechtlich
verbrieften Streikrecht Gebrauch machen können!
Für die unmittelbar anstehenden möglichen Streikmaßnahmen laden wir auch
jetzt schon die anderen Berufsvertretungen ein, sich mit uns an
Protestmaßnahmen zu beteiligen. Unabhängig von vereinzelten
Unstimmigkeiten sehen wir die gemeinsame Meinungskundgabe als einzig
zielführende und erfolgreiche Möglichkeit der Proteste ggü. den
Arbeitgebern an.
Pressestelle der GdP
André Bunkowsky
Landesvorsitzender
0177-5281482