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Arbeitet die Hamburger Polizei verfassungswidrig!?

Hamburg.

Die Tarifauseinandersetzungen haben noch gar nicht richtig begonnen und schon gibt es Streit. Gestern am 12.04.2005 führte die GdP gemeinsam mit Verdi Warnstreikaktionen beim Landesbetrieb Verkehr im Ausschläger Weg durch. Nach Informationen der GdP gibt es im Bereich der Hamburger Polizei Anordnungen der Dienststelle, dass Kolleginnen und Kollegen an Streikmaßnahmen, auch an Warnstreiks, nicht teilnehmen dürfen.



Derartige einseitige und generelle Anordnungen halten wir für rechtswidrig, da sie ins verfassungsgeschützte Tarifrecht eingreifen (Art. 9 GG). Sie sind auch nicht durch die Berufung auf das Erfordernis von „Notdiensten“ gerechtfertigt.

Jedenfalls verstoßen derartige einseitige und generelle Anordnungen unserer Ansicht nach gegen die Verpflichtung des Arbeitgebers, bei der Bestimmung von Art, Umfang und Personaleinsatz des ggf. notwendigen Notdienstes mit der den Streik führenden Gewerkschaft zusammenzuwirken. Unser diesbezügliches Angebot hat der Arbeitgeber – bisher – leider nicht angenommen.

Juristische Maßnahmen werden geprüft.



Jürgen Lamp
Pressestelle
040/280896-0
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