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Entgeldordnung

Neues Eingruppierungsniveau schafft Gleichstellung

Ergebnis bei Tarifrunde 2011 erzielt

Hamburg.

Ab dem 1.1.2012 gilt wieder eine einheitliche Entgeltordnung. Davon profitieren mehr als 60 % der neu eingestellten und neu eingruppierten Beschäftigten.

Für die Bereiche, in denen eine darüber hinausgehende Überarbeitung der Tätigkeitsmerkmale erfolgen muss, liegt eine Verhandlungszusage vor: Gesundheitswesen, Rettungsdienst und Wirtschaftspersonal.
Zusammengefasst: In diesem ersten Schritt ist es uns gelungen, im Kern erneut den Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ festzuschreiben: „Neu“-Angestellte und „Alt“-Angestellte erzielen wieder bei gleicher Tätigkeit ein gleiches Einkommen


AUFSTIEGE

Alle Tätigkeitsmerkmale mit Bewährungsaufstiegen bis zu sechs Jahren werden direkt der höheren Entgeltgruppe zugeordnet.
Wer also früher bis zu drei, vier oder sechs Jahre warten musste, um dann
in die höhere Vergütungsgruppe aufzusteigen, wird jetzt direkt in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.

Beispiele: Eine Beschäftigte im Verwaltungsbereich mit einer Tätigkeit nach Vergütungsgruppe VII BAT mit sechsjährigem Bewährungsaufstieg in die VIb wird jetzt direkt der Entgeltgruppe6 zugeordnet. Oder eine MTA, die in nicht unerheblichen Umfang bei Herzkatheterisierungen mitwirkt, in der Vergütungsgruppe Vc mit dreijährigem Bewährungsaufstieg in die Vergütungsgruppe Vb wird direkt der Entgeltgruppe9 zugeordnet.

Ein Beschäftigter, mit einer Tätigkeit nach Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 1a mit dreijährigem Bewährungsaufstieg in die Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 2 BAT wird jetzt direkt der Entgeltgruppe 9 S zugeordnet.

Das heißt: Wer bisher bis zu drei/sechs Jahre warten musste, um anschließend in eine höhere Vergütungsgruppe aufzusteigen, kann jetzt direkt in die nächsthöhere Entgeltgruppe eingestuft werden. (ab 1. Januar 2012) Nach Antragsstellung !


    Ø Verlängerung der Bewährungsaufstiege gibt es dann nicht mehr; allenfalls „Übergangszeit“ z. B. bis zum Inkrafttreten der Entgeltordnung: 1. Januar 2012

    Ø Wahlrecht für die Beschäftigten, ob neues oder altes Recht angewendet werden soll; 1 Jahr sollen die Beschäftigten überlegen können

    Ø jeder Beschäftigte muss für sich abklären, ob es günstiger ist nach neuem oder altem Recht behandelt zu werden

    Ø der Beschäftigte verbleibt dann solange im alten Recht wie sich die Tätigkeit nicht ändert.

    Ø es wird keine Eingruppierungsüberprüfung stattfinden.


VERGÜTUNGSGRUPPENZULAGE

Hier sind zwei unterschiedliche Ausgangssituationen zu beachten.

Beispiel 1: Zulagen, die sofort mit Übertragung der Tätigkeit zustanden, werden auch zukünftig in gleicher Höhe gezahlt.

Beispiel 2: Zulagen, die erst nach mehreren Jahren (maximal sechs Jahre) zugestanden hätten, werden zukünftig ohne Wartezeit gezahlt, wodurch sich jedoch der Betrag verringert. Stand in der Vergütungsgruppe Vb BAT (z.B. Handwerksmeister) nach vier Jahren eine Zulage in Höhe von 152,82 Euro zu, so kommt jetzt sofort eine Zulage von 122,26 Euro zur Auszahlung.

INGENIEURE/-INNEN

Eine weitere konkrete Verbesserung konnten wir für die betroffenen Ingenieure/-innen bei den sogenannten „Drittelaufstiegen“ durchsetzen.

Beispiel: Zeichnet sich die Tätigkeit einer Ingenieurin in der Entgeltgruppe 11 mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeiten aus, dann erfolgt von Anfang an die Zuordnung in die Entgeltgruppe 12.

Die Vorarbeiterzulage
    erhöht sich ab dem 1. April 2011 bei allgemeinen Entgeltanpassungen
    um den von den Tarifvertragsparteien für die jeweilige Entgeltgruppefestgelegten vom Hundertsatz.

    Fachbereich Verwaltung
    Sylvia Silvester
    (Vorsitzende)

    GUTE LEUTE… GUTE ARBEIT… GUTES GELD
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