GdP als Fachgewerkschaft bei der Anhörung im Innenausschuss zu den Entwürfen für ein neues Polizeirecht
Die Expertenrunde nimmt die Plätze ein
Der Landesvorsitzende hob u.a. heraus, dass das Polizeirecht wichtiges Handwerkzeug für jeden Polizeibeamten ist und möglichst für jeden verständlich und leicht formuliert sein sollte. Missverständnisse und Auslegungsmöglichkeiten sollten ausgeschlossen sein. Die Politik hat für die Handlungssicherheit der Polizei zu sorgen. Abgesehen von einigen populistischen Äußerungen wie zum Beispiel: Hamburg erhält das schärfste Polizeirecht in Deutschland, ist die Initiative des Senates das bestehende Polizeirecht zu erneuern bzw. zu ergänzen grundsätzlich zu begrüßen. So ist zum Beispiel die gesetzliche Regelung zum finalen Rettungsschusses schon mehr als überfällig.
Weitere hochkarätige Fachleute wie zum Beispiel der Generalstaatsanwalt aus Braunschweig sowie etliche Rechtswissenschaftler bezogen Stellung zu den Gesetzesentwürfen von SPD und des Senates.
GdP-Chef André Bunkowsky in der hochkarätigen Expertenrunde
Einen großen Raum nahm das Thema der präventiven Telefonüberwachung ein. Ausführlich wurde die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur technischen Raumüberwachung diskutiert. Die GdP ist mit dieser Entscheidung unzufrieden, weil Ermittlungsbeamte nur wenig Verständnis aufbringen können, da die Entscheidung die polizeiliche Arbeit enorm erschwert.
Die GdP wird dieses wichtige Gesetzgebungsverfahren aufmerksam beobachten und bis zur Einführung konstruktiv begleiten.
Jürgen Lamp, Geschäftsführer