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Misstrauen gegen die Hamburger Polizei

GdP Hamburg: Kennzeichnungspflicht und Polizeibeschwerdestelle sichern nicht den Rechtsstaat!

Antrag der Fraktion DIE LINKE findet in der Hamburgischen Bürgerschaft erneut keine Mehrheit!

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Die GdP Hamburg begrüßt die Entscheidung der Hamburgischen Bürgerschaft, dem Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der SPD sowie der CDU Fraktion nicht zu folgen.

Zum wiederholten Male hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag zu diesen Themen am 18. Juni zur Beratung in die Bürgerschaft eingebracht. Gekennzeichnet von tiefem Misstrauen gegenüber Hamburger Polizeibeamten versuchte Frau Schneider erneut, mit alten Argumenten über rechtswidrige Polizeigewalt die Diskussion zu eröffnen.

Die Position der GdP Hamburg ist dazu eindeutig und durch einen entsprechenden Antrag auf dem vor kurzem durchgeführten Landesdelegiertentag beschlossen:

Die aktuellen Vorschriften zur Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Dienst sind aus Sicht der GdP ausreichend und bedürfen keiner Änderung.

Auch der Wiedereinführung einer "Polizeikommission" erteilt die GdP Hamburg eine klare Absage. Die Hamburger Polizei handelt rechtsstaatlich. Die vorhandenen Kontrollmechanismen sind sinnvoll und ausreichend. Ein Generalverdacht gegen die Polizei ist unangemessen.

Dazu Horst Niens, stellvertretender Landesbezirksvorsitzender der GdP Hamburg:

"Eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht drückt ein erhebliches Misstrauen gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen aus, die sich zunehmend Gewalt der sogenannten Demonstranten ausgesetzt sehen. Eine Kennzeichnungspflicht für geschlossene Einheiten im Einsatz tritt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung derer, die unser Recht schützen, mit Füßen. Im Übrigen tragen Hamburger Polizistinnen und Polizisten seit Jahren in ihrem täglichen Dienst freiwillig Namensschilder an ihrer Uniform."

Der Landesbezirksvorstand

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