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Für eine deutliche Anhebung der Besoldung in den Ländern und Kommunen

Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten

Am 14. Dezember 2010 haben Ver.di, GdP, GEW und dbb-Tarifunion ihre Forderungen für die Tarifrunde 2011 mit den Ländern beschlossen. Die Forderung sieht eine Anhebung der Entgelte um 50 Euro sowie um 3 Prozent und weitere qualitative Verbesserungen vor.

Der DGB begrüßt und unterstützt diese Forderung. Für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie die Anwärterinnen, Anwärter, Referendarinnen und Referendare der Länder und ihrer Kommunen schließt sich der DGB dieser Entscheidung an und fordert,
    • das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich bzw. die qualitativen Verbesserungen wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie der Anwärterinnen und Anwärter der Länder und ihrer Kommunen zu übertragen.
Der DGB fordert außerdem die Übernahme aller ausgebildeten Anwärterinnen und Anwärter, Referendarinnen und Referendare sowie der Ausgebildeten in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, um gerade jungen Menschen eine berufliche Perspektive zu eröffnen.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern die Beamtinnen und Beamten auf, die Tarifrunde aktiv zu begleiten und sich für die gemeinsamen Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst einzusetzen.

Der DGB erwartet von den Regierungen der Länder zu Beginn der Tarifverhandlungen eine verbindliche Erklärung darüber, dass nach Abschluss der Tarifverhandlungen das Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung übertragen wird.
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