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GdP fordert für Hamburg: Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage erhalten!

GdP fordert für Hamburg: Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage erhalten!

Hamburg.

Mit einer Pressemitteilung vom 04. Juli 2007 teilt das Bayrischen Staatsministeriums des Innern mit, dass „aufgrund einer vereinbarten Regelung zwischen Innen- und Finanzministerium die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage für Feuerwehr- und Polizeibeamte ab der Besoldungsgruppe A 10, die am 01.01.2008 entfallen wäre, bis zum Jahre 2010 hinaus erhalten bleibt“.

Bis zum Jahre 2010 soll die anstehende Dienstrechtsreform umgesetzt werden und somit zunächst ein finanzieller Nachteil für die Beamten vermieden werden.

Die GdP Hamburg erachtet dieses Vorgehen als beispielhaft und hat Innensenator Nagel bereits im August aufgefordert, ebenfalls eine Übergangsregelung zu schaffen.
Wir werden weiter berichten!

Der Landesbezirksvorstand
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