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Riester-Rente?


Unter „Riester-Rente“ versteht man die zum 01.01.2002 eingeführte zusätzliche Altersvorsorge, die aus allgemeinen Steuermitteln durch Zulagen und ggf. Steuervorteile gefördert wird. Benannt wurde sie durch den bei Einführung der "Riester-Rente" amtierenden Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester.
Die Förderung ist auf Personenkreise beschränkt, die in erster Linie einem System der Altersvorsorge angehören, dessen Leistungsniveau in Zukunft abgesenkt wird. Hierzu gehören in erster Linie Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte.
Gefördert wird die zusätzliche Altersvorsorge, die für eine lebenslange Absicherung regelmäßige Zahlungen in monatlichen Raten vorsieht (Rentenversicherungsverträge oder Auszahlungsplan mit Restverrentung). Gefördert werden auch verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.


Die wichtigsten Punkte der Riester-Rente im Überblick:
  • Private und betriebliche Altersvorsorge können seit dem 01.01.2002 durch staatliche Zulagen oder Steuerfreiheit gefördert werden.
  • Die Teilnahme ist freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge und auch keine Verpflichtung, die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.
  • Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen. Wer nicht selbst förderungsberechtigt ist, erhält die Förderung, wenn der Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört.
  • Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Mindestbeiträge selbst gezahlt werden.
  • Die Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist als die Zulagen.
  • Die Vergünstigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch für Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen von Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds gewährt. Alternativ gibt es hier (außer bei der Direktversicherung) die Möglichkeit, steuer- und sozialabgabenfreie Zahlungen – also aus dem Bruttoentgelt – zu leisten.
  • Wird eine Förderung in Anspruch genommen, sind die darauf beruhenden späteren Rentenzahlungen einkommensteuerpflichtig.
  • Zur Zeit nutzen 4 Millionen Deutsche die Riester Förderung, allein im 4. Quartal 2006 gab es 1 Million neue Riester Verträge.


Der Staat zahlt pro Vertrag seit 2006 bis zu 1575 / Jahr steuerfrei - und ab 2008
sogar bis zu 2100 .
Fragen zur Riester Rente beantwortet gerne der
Bundesversicherungsbeauftragte der GdP Matthias Pape.

Sylvia Silvester, Vorsitzende FG-Verwaltung
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