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GdP wehrt sich gegen Eingriff ins Streikrecht und schließt juristische Mittel nicht mehr aus!

Hamburg.

Der Gewerkschaft der Polizei liegen Unterlagen vor, aus denen sich entnehmen lässt, dass einige Vorgesetzte in der Polizei der Ansicht sind, dass im Zusammenhang mit den derzeit anstehenden Warnstreiks keine Gespräche mit den beteiligten Gewerkschaften über ggf. notwendige Notdienste geführt werden müssen und dass die Polizeileitung einseitig und generell den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern bestimmter Abteilungen die Teilnahme an gewerkschaftlich organisierten Warnstreiks untersagen kann.

Die GdP geht davon aus, dass die entsprechenden Erklärungen mit Wissen und Wollen des Innensenators Udo Nagel zu Stande gekommen sind.

Aus Sicht der GdP sind die Standpunkte der Polizei arbeitsrechtlich nicht haltbar und verletzen die Grundrechte der beteiligten Kolleginnen und Kollegen( Art. 9 GG).

Zum Streikrecht und zum Recht auf Warnstreik sowie die zwingend einzuhaltenden Abläufe für Notdienste gibt es zahlreiche gerichtliche Entscheidungen, die eigentlich auch in Hamburg bekannt sein müssten.


Dazu Rolf Thiel, Stellvertretender Landesvorsitzender der GdP Hamburg:

"In meiner jahrzehntelangen tarifrechtlichen Erfahrung habe ich so etwas noch nicht erlebt. Wir reden bei Tarifauseinandersetzungen nicht über Polizeibeamte die Streiken sollen, sondern über Tarifbeschäftigte, die ein verbrieftes Streikrecht haben. Nach unseren Ankündigungen, die auch die Behördenleitung erhalten hat, beziehen wir uns eindeutig auf die Angestellten und Arbeiterinnen/Arbeiter. Das Handeln der Hamburger Polizei ist für uns unverständlich. Offensichtlich benötigt die Hamburger Polizeileitung und der Innensenator Nachhilfe im Tarifrecht.!“

Die Gewerkschaft der Polizei hat einen Fachanwalt beauftragt, ihre Interessen gegenüber dem Hamburger Senat zu vertreten. Der Senator ist bereits vom Rechtsanwalt angeschrieben worden. Sofern der Senator nicht kurzfristig sicherstellen sollte, dass die Grundrechte der Mitarbeiter im Zusammenhang mit anstehenden Streikmaßnahmen zukünftig gewahrt werden, behalten wir uns weitere, arbeitsgerichtliche Schritte ausdrücklich vor.

Jürgen Lamp
Pressestelle
Tel.: 040/280896-0
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